Besuch von Krippen, KiTas und Horten im Stadtgebiet durch Kinder von Landkreis-bewohner/-innen

01.03.11 –

Die Stadt Osnabrück hat mit erheblichem Mitteleinsatz die Infrastruktur für die Betreuung von Kindern in Krippen, Kindertagesstätten und Horten ausgebaut, baut sie weiter aus und bezuschusst den laufenden Betrieb, um eine flächendeckende Betreuung von Kindern im Stadtgebiet sicherstellen zu können. Wir fragen die Verwaltung.

  1. Wie viele Kinder aus den umliegenden Landkreisen Osnabrück und Steinfurt besuchen Krippen, Kindertagesstätten und Horte, deren Träger ihren Sitz im Stadtgebiet haben?
  2. Wie kontrollieren die Verwaltung bzw. die Träger den Wohnort bei der Anmeldung bzw. im laufenden Betrieb?
  3. Wie ist die Finanzierung der Investitionen und des laufenden Betriebs zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften geregelt? 

Mit dem Einverständnis der Fragestelle ergeht die Antwort wie folgt zu Protokoll: 

Zu 1:

Insgesamt besuchten am Stichtag 01. Oktober 2010 5.305 Kinder die Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Osnabrück. Von diesen 5.305 Kindern hatten zum Stichtag 114 Kinder ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Osnabrück, sondern in den umliegenden Gemeinden. Ca. 25 Kinder aus der Stadt Osnabrück besuchen im Umkehrschluss Tageseinrichtungen für Kinder im Umland.

Zu 2:

Im Rahmen der Anmeldung zum Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder erfolgt ein Aufnahmegespräch mit einem entsprechenden Aufnahmeantrag, in dem sämtliche Daten von der Anschrift der Eltern/des Elternteils bis zum Arbeitsplatz Abholberechtigter etc. festgehalten werden. Auf dieser Basis erfolgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit Rechtswirkung zwischen der Einrichtung und der Sorgeberechtigten. Die Stadt Osnabrück als öffentlicher Träger der Jugendhilfe stellt jährlich im Rahmen der Kindertagesstättenplanung den Bedarf und die Nutzung der einzelnen Angebote in der Stadt Osnabrück in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder, bezogen auf den Stichtag 01.10. des jeweiligen Planungsjahres fest.

Zu 3:

Hinsichtlich der Investitionen gibt es keine Absprachen/Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften. Anders verhält es sich bezüglich der Betriebskosten. Die laufende Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder basiert auf drei Säulen:

Elternbeitrag, Landeszuschuss und dem Betriebskostenzuschuss des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Im SGB VIII sowie im Kindertagesstättengesetz gibt es keinerlei rechtliche Grundlage zur Verpflichtung von Ausgleichszahlungen. Anders als in vielen anderen Regionen des Landes Niedersachsen gibt es zwischen der Stadt Osnabrück und den umliegenden Gemeinden aufgrund einer Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten die Regelung, dass auf der Basis der jeweils erhobenen Daten der Kindertagesstättenplanung den jeweiligen Gebietskörperschaften als „Kostenausgleich gemeindefremder Kinder" ein monatlicher Betrag von 150 € bzw. 1.800 € im Jahr je genutztem Platz als Ausgleich gezahlt wird.

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Anfrage | Kinder, Jugend, Familie | Region Osnabrück

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