Finanzhilfen von Bund und Land zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Osnabrück (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG) (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

03.04.14 –

Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Im Zuge der Föderalismusreform trat das GVFG am 31.12.2006 formal außer Kraft. An seine Stelle traten die „Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz). In einem bis Ende 2019 laufenden Übergangszeitraum erhalten die Länder als Ausgleich Mittel aus dem Entflechtungsgesetz. Diese Finanzhilfen sollen – wie zuvor das GVFG – helfen, die verkehrliche Infrastruktur zu verbessern. Gefördert werden Investitionen in ÖPNV/SPNV, Straßen- und Radverkehr. Spätestens ab 2020 fallen die Bundesmittel komplett weg, es sei denn Bund und Länder einigen sich im Rahmen der „Revisionsklausel“ auf eine anteilige Weiterfinanzierung durch den Bund. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Investitionen in welche Maßnahmen für ÖPNV/SPNV, Straßen- und Radverkehr wurden in welcher Höhe im Zeitraum 2010 – 2013 durch „Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (früher GVFG)“ gefördert und wie hoch war die durchschnittliche Förderquote bezogen auf die Gesamtkosten der Maßnahme?

Antwort der Verwaltung:

In den Jahren 2010 – 2013 wurden folgende Maßnahmen gefördert:

 

Maßnahme

Förderfähige Kosten *

Förderanteil

Summe

Schellenbergbrücke

ca. 3,4 Mio. €

60 %

ca. 2,04 Mio. €

Verbesserung an Bushaltestellen

ca. 0,6 Mio. €

75 %

ca. 0,4 Mio. €

Radweg Haster Weg

ca. 0,4 Mio. €

60 %

ca. 0,24 Mio. €

Lotter Str.

ca. 1,7 Mio €

60 %

ca. 1,02 Mio. €

Rosenplatz

ca. 1,7 Mio €

60 %

ca. 1,02 Mio. €

* Förderfähige Kosten sind die Baukosten abzüglich Ingenieurleistungen, Zuwendungen Dritter und Anliegerbeiträge

2. Für welche Investitionen in welche Maßnahmen für ÖPNV/SPNV, Straßen- und Radverkehr, sind in welcher Höhe im Zeitraum 2014 – 2017 „Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (früher GVFG)“ a) beantragt und gegebenenfalls b) bereits bewilligt worden?

Antwort der Verwaltung:

Für den Zeitraum 2014 -2017 sind folgende Maßnahmen angemeldet bzw. beantragt worden:

Maßnahme

Kosten

angemeldet

beantragt

Verbesserungen an Bushaltestellen

ca. 0,2 Mio. €

X

Knollstraße

ca. 2,7 Mio. €

X

in Bearbeitung

Martinistraße

ca. 3,0 Mio. €

X

Brücke Hamburger Straße

ca. 4,0 Mio. €

X

Hinweis: Die Anmeldung der Maßnahmen ist teilweise bereits vor mehreren Jahren erfolgt, um perspektivisch in das Gesamtprogramm des Landes aufgenommen zu werden. Eine konkrete Beantragung kann aber erst erfolgen, wenn der Bauentwurf erstellt und der Grunderwerb und die Finanzierung gesichert sind. Diese sogenannte Baureife muss der Förderstelle gemeldet werden, damit eine Aufnahme in das Jahresbauprogramm erfolgen kann. Erst nach Erteilung dieses Aufnahmebescheides kann der Förderantrag gestellt werden.

3. Sind darüber hinaus weitere Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt geplant, für die eine Finanzierung gemäß „Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (früher GVFG)“ in Betracht kommen und welche Auswirkungen könnte das haben?

Antwort der Verwaltung:

Da es zurzeit offen ist, welche Fördermöglichkeiten nach 2019 gegeben sind, werden nach Aussage der Förderbehörde - das ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg - in einer Anmeldung neue Maßnahmen nur berücksichtigt, die bis Ende 2019 fertig gestellt werden.

Die im Folgenden genannten Maßnahmen, für die grundsätzlich eine Förderung angestrebt wird, stehen daher unter diesem Vorbehalt:

-      Bramscher Straße

-      Erich-Maria-Remarque-Ring (Karlstraße bis Berliner Platz)

-      Schloßwall/Johannistorwall bis Kommenderiestraße

-      Rheiner Landstr. (Rückertstr. – An der Blankenburg)

-      Hermann-Ehlers-Str.

-      Mindener Str. (Schellenbergstraße bis Auf den Gehren)

-      Bahnunterführung Atterstr.

-      Kreuzung Fürstenauer Weg/Netter Heide/Emsweg

-      Entlastungsstraße West / Westumgehung

 

 

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