Kostenübernahme Kampfmittelbeseitigung

Antrag Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP, Die Linke, Gruppe UWG und Piraten (TOP 4.1)

30.05.17 –

Beschluss:

Der Rat möge beschließen auf Landes- und Bundesebene zu fordern, dass die Kosten für Bomben- und Kampfmittelbeseitigung auf Privatgrundstücken zukünftig in vollem Umfang vom Gesetzgeber übernommen werden. Dazu wird Oberbürgermeister Griesert aufgefordert, sich auf Ebene des Deutschen Städtetags dafür einzusetzen. Die Kostenübernahme sollte für die Vor- und Nacharbeiten bei Bombenbeseitigung, sowie die eigentliche Kampfmittelentfernung gelten.

Sachverhalt:

Auch heute noch, Jahrzehnte nach dem Ende des zweiten Weltkrieges befindet sich das tödliche und zerstörerische Erbe der Kriegsjahre in der Erde. So waren bis zu 20% der ca. 1,4 Mio. t abgeworfenen Bombenlast sogenannte „Blindgänger“, d.h. sie detonierten nicht wie vorgesehen.

Diese Kriegsfolgen sind in der Fläche nicht überall gleichmäßig verteilt, weil bestimmte Bereiche bekanntermaßen bevorzugte Ziele alliierter Luftangriffe waren. Von den Folgen dieser Bombardierungen sind die Grundstückseigentümer in diesen Gebieten besonders betroffen. Gerecht geregelt können diese finanziell unzumutbaren Belastungen nur werden, indem der Bund als Solidargemeinschaft die gesamten Kosten der Beseitigung und Folgen trägt.

Zurzeit werden die Kostenaufteilungen in Deutschland sehr unterschiedlich gehandhabt, z.B. auch in Abhängigkeit von der Herkunft der aufgefundenen Kampfmittel. In Osnabrück müssen nach aktuellem Recht Grundbesitzer zwar nicht die Sondierungsmaßnahmen, die Bergung und die Beseitigung des Blindgängers finanziell tragen, wohl aber die Kosten für die Vor- und Nacharbeiten. Dies kann zu erheblichen Kosten führen, die insbesondere bei privaten Grundstücken bis hin zum Verkehrswert des Grundstücks oder der darauf befindlichen Immobilien reichen können.

In einigen Bundesländern werden die Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln und für so genannte Fehlalarme allerdings bereits übernommen. So z.B. in Thüringen, wo aus Billigkeitsgründen für Privatgrundstücke (oder nicht gewerblich genutzte Flächen) ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung die Kosten gänzlich erstattet werden, unabhängig davon, ob es sich um reichseigene Munition oder die der Alliierten handelt. Und auch in Nordrhein-Westfalen fordert der Städte- und Gemeindebund inzwischen eine solche Kostenübernahme durch den Staat.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

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Antrag | Kultur, Frieden | Sicherheit

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