Land erhöht Kostenübernahme für Flüchtlingsversorgung

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 21.15)

03.11.15 –

Sachverhalt:

Das Land Niedersachsen hat mit den Kommunen vereinbart die Kostenpauschale für die Versorgung von Flüchtlingen erheblich zu erhöhen. Auf der Basis der Flüchtlingszahl von 2014 sieht das Land für 2016 eine Pauschale von 9.500 Euro pro zugewiesener Person vor. 2017 wird die Aufnahmepauschale (auf Basis der Zahlen für das Jahr 2015) noch einmal auf dann mindestens 10.000 Euro jährlich erhöht. Im laufenden Jahr hat das Land den Kommunen 6.195 Euro ausgezahlt. Hinzu kamen als Sonderzahlung insgesamt 120 Millionen Euro aus Landesmitteln und Mitteln des Bundes. Grundlage für die Errechnung dieser Beträge ist der Durchschnittswert der ermittelten Kosten aus der Asylbewerberleistungsstatistik, dieser wird zusätzlich um einen Pauschalbetrag des Landes in Höhe von 1.500 Euro erhöht. Sollte die Summe aus Durchschnittswert und Pauschalbetrag ab 2017 unter 10.000 Euro liegen, werden trotzdem 10.000 Euro ausgezahlt.

Der Rat der Stadt hatte am 30.09.2014 einstimmig die Erhöhung der Kostenpauschale, die zu Zeiten der CDU/FDP geführten Landesregierung bei 5.932,- Euro lag, auf 6.195,- begrüßt, aber zugleich eine weitere Erhöhung gefordert. Darüber hinaus hat der Rat verlangt, dass die Auszahlung auf Basis der realen Flüchtlingszahlen nicht mehr mit zwei Jahren Zeitverzug erfolgen soll. Nun mehr hat das Land auch hier Veränderungen vorgenommen. Über Abschlagszahlungen soll eine zeitnähere Kostenerstattung im jeweiligen Jahr erfolgen.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Welche Entlastungen ergeben sich durch die Erhöhung der Kostenpauschale in diesem Jahr und für die anstehenden Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2016/17?
  2. Welche Entlastungswirkung ergibt sich aus der zeitnäheren Kostenerstattung in diesem Jahr und für die anstehenden Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2016/17?

Sachverhalt:

Vorbemerkung: Der Verwaltung liegt derzeit eine Mitteilung des Niedersächsischen Städtetages vor, deren Inhalt die Grundzüge der Einigung mit dem Land auf Erhöhung der Aufnahmepauschale für Flüchtlinge darstellt. Die vom Land beabsichtigte konkrete Umsetzung der Vereinbarung hinsichtlich der Abschlagszahlungen ist im Detail noch nicht bekannt.

Die Sozialverwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1.       Welche Entlastungen ergeben sich durch die Erhöhung der Kostenpauschale in diesem Jahr und für die anstehenden Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2016/17?

1.1.         Es bleibt grundsätzlich bei der Berechnung der Zahlung auf der Basis des Mittelwertes der Flüchtlingszahlen des Vorvorjahrs, also den Daten aus 2013 für Zahlungen im Jahr 2015, sowie bei einer Aufnahmepauschale von 6.195,00 € für das Jahr 2015.

Hinzu kommt eine Einmalzahlung aus Mitteln des Bundes und des Landes in Höhe von 1,5 Mio. € an die Stadt.

1.2. Im Jahr 2016 zahlt das Land eine Aufnahmepauschale von 9.500,00 € je Flüchtling. Darüber hinaus wird das Land jährlich Abschlagszahlungen in Höhe von 250. Mio. € leisten als Ausgleich für die zeitverzögerte Berücksichtigung der jährlichen Flüchtlingszahlen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass das Land durch die Erhöhung der Pauschale und durch die Abschlagszahlungen seiner Verpflichtung auf umfängliche Übernahme der kommunalen Kosten für Asylbewerber nachkommt. Danach wird mit einer Erstattung im Jahr 2016 in Höhe von 10,3 Mio. € und in Höhe von 10,7 Mio. € im Jahr 2017 gerechnet. Nach der ursprünglichen Berechnungsformel wären für das Jahr 2016 auf Basis des Mittelwertes der Flüchtlingszahlen des Jahres 2014 nur 3.252.400,00 € erstattet worden.

Die vom Niedersächsischen Städtetag geforderte Übernahme der Gesundheitskosten durch das Land, und damit die Herausnahme dieses örtlich sehr unterschiedlichen Kostenblocks aus der Pauschale, war gegenüber dem Land nicht durchsetzbar. Auch die Spitzabrechnung der Unterkunftskosten war nicht zu erreichen.

1.3. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorauszahlungen die weiterhin geltende Berechnung auf Basis der Flüchtlingszahlen des Vorvorjahres vollständig ausgleichen.

Das hängt auch ganz wesentlich davon ab, wie viel Flüchtlinge eine Anerkennung im Asylverfahren erhalten und in den Rechtskreis des SGB II beim Jobcenter wechseln und damit krankenversichert sind, so dass insoweit die Leistungen für Gesundheit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sich reduzieren werden.

Damit wird sich aber zugleich der kommunale Finanzierungsanteil an den Kosten der Unterkunft erhöhen, der mit ca. + 3,7 Mio. € für die Stadt Osnabrück zu Buche schlagen wird.

Eine Entlastung ist demzufolge nicht erkennbar, vielmehr eine Zusatzbelastung für das Sozialbudget.

2.       Welche Entlastungswirkung ergibt sich aus der zeitnäheren Kostenerstattung in diesem Jahr und für die anstehenden Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2016/17?

Eine Entlastungswirkung für die Haushalte 2016 und 2017 wird nicht eintreten, weil keine zeitnahe und der tatsächlichen Kostenentwicklung entsprechende Erstattung erfolgen wird.

Die Verwaltung geht eher optimistisch davon aus, dass durch die Abschlagszahlungen, die allerdings mit 250 Mio. € für alle Städte und Landkreise gedeckelt sind, die Ausgaben gedeckt werden.

Ob dies so eintreten wird, ist sehr fraglich, denn die Objektanmietung und -einkäufe sind zu forcieren, weil die Stadt Osnabrück für 2016 mit zusätzlichen 1 922 Flüchtlingen rechnen muss (wie gerade vom MI angekündigt).

Plätze in der Landeserstaufnahme und Notunterkunftsplätze werden zwar angerechnet, dennoch ist von einer eher höheren Zahl von Zuwanderungen auszugehen.

Da das Land Niedersachsen keine volle Kostenerstattung auf der Grundlage einer zeitnahen Spitzabrechnung zugesagt hat, geht die Verwaltung von einem erheblichen haushaltswirtschaftlichen Risiko aus.

 

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