Pflegestützpunkt für Osnabrück

Antrag Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, FDP, Die Linke, UWG-Piraten, BOB (TOP 4.4)

30.05.17 –

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Pflegestützpunktes für die Stadt Osnabrück zu prüfen. Dem Sozialausschuss sind zeitnah die Ergebnisse darzulegen.

Grundlage ist ein Konzept für ein ganzheitliches, unabhängiges Beratungsangebot für alle pflegebedürftige Menschen, pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderung und Menschen, die davon ausgehen, dass sie pflegebedürftig oder behindert sein werden, unter einem Dach, das die Beratungsaufgaben der Pflegekassen mit den kommunalen Aufgaben vernetzt.

Die folgenden Optionen zur Einrichtungen eines Pflegestützpunktes, entsprechenden Fördermöglichkeiten und die Möglichkeit der räumlichen Unterbringung sind zu prüfen:

  • die seniorenpolitische Beratungsstruktur des Landes Niedersachsen, bei der das Aufgabenfeld des Pflegestützpunktes mit dem Seniorenstützpunkt zu einem Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) zusammengeführt wird
  • die Bewerbung als "Modellkommune Pflege" im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes III,
  • In diesem Kontext ist zu prüfen, ob eine Kooperation mit dem Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück realisierbar wäre, um entsprechende Synergieeffekte zu erzielen.

Sachverhalt:

Das Thema Pflege erhält vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine immer größere Bedeutung. Der Bedarf an einer fachkundigen und auch unabhängigen Beratung von älteren Menschen und ihren Angehörigen steigt.

Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl pflegebedürftiger Menschen bis 2050 mehr als verdoppelt. In Osnabrück gibt es bereits jetzt 5.000 Menschen, die pflegebedürftig sind. Auf diese Entwicklung zu reagieren, ist keine private, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Kommunen werden stärker als bisher für die Rahmenbedingungen sorgen und darüber hinaus einen Gegenentwurf zu großen Heimanlagen, Vereinzelung und Vereinsamung alter Menschen und der Verödung ihres Wohnumfeldes bieten müssen. Die meisten Menschen wollen im vertrauten Wohnumfeld bleiben, wenn sie pflegebedürftig werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen auf eine unabhängige Beratung vertrauen können.

Die Leistungen der Pflegestützpunkte bieten kostenlos eine anbieterunabhängige umfassende Information und Koordination, das bedeutet insbesondere:

  • Pflegebedürftige, Angehörige oder sonst interessierte Personen umfassend und unabhängig zu möglichen Sozialleistungen zu beraten,
  • Kontakt zu der jeweils zuständigen Pflegekasse herzustellen,
  • eine Angebotslandkarte der pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu erstellen und aktuell zu halten,
  • auf eine Koordination derjenigen Dienste hinzuwirken, die eng zusammenarbeiten müssen, um eine umfassende und nahtlose Unterstützung und Hilfe zugunsten von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.

Einbezogen in die Beratungen werden Selbsthilfegruppen, ehrenamtlich Engagierte, kirchliche und gesellschaftliche Träger sowie Organisationen und professionelle Pflegedienste.

Der Pflegestützpunkt sollte gut erreichbar und zentral angesiedelt sein. Die Aufgaben von Seniorenstützpunkt und Pflegestützpunkt sollten unter einem Dach zusammengeführt werden. Damit ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Ansprechpartner für alle Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung rund um Senioren und kann eine optimale umfassende Beratung aus einer Hand anbieten.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

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