Überlassung von städtischen Räumen an die AfD am 08.04.2016

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 19.6)

10.05.16 –

Sachverhalt:

Am 08. April 2016 fand in den Räumlichkeiten des Gemeinschaftszentrums Lerchenstraße eine Veranstaltung der rechtspopulistischen AfD statt. Im Vorfeld hatte die AfD laut Berichterstattung der NOZ auf Raumanfragen Absagen von lokalen Gastronomen erhalten, da diese nicht mit der AfD in Verbindung gebracht werden wollten. Die AfD hat sich daraufhin laut NOZ an den Oberbürgermeister gewandt und um Raumüberlassung in städtischen Gebäuden gebeten.

Wie der Presse weiter zu entnehmen war, hat der Oberbürgermeister daraufhin der AfD einen Raum im Gemeinschaftszentrum (GZ) Lerchenstraße angeboten. Dieses Angebot sei erfolgt, weil es für ein Versagen keine rechtliche Grundlage gäbe. Der konkrete Raumvorschlag erfolgte demnach, weil der Oberbürgermeister eine derartig umstrittene Veranstaltung im Rathaus vermeiden wollte.

Den anderen Nutzerinnen und Nutzern im GZ Lerchenstraße wurde angesichts der zu erwartenden Proteste gegen die AfD-Veranstaltung und damit verbundenen notwendigen Sicherungen durch die Polizei empfohlen, auf geplante, eigene Veranstaltungen parallel zur AfD-Veranstaltung zu verzichten. Die Mitarbeiter/innen des GZ Lerchenstraße wurden angewiesen, eine entsprechende Raumüberlassung zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.     Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die Einschätzung, dass eine Raumüberlassung erfolgen müsse?

2.     Welchen Gruppen oder Personen ist wann und von wem empfohlen worden, auf eine Nutzung des GZ Lerchenstraße zu verzichten, weil dort die AfD-Veranstaltung stattfinden sollte?

3.     Warum wurden in Kenntnis der schwierigen Sicherheitssituation der AfD überhaupt Räume im Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße angeboten und überlassen, obwohl dadurch in Kauf genommen wurde, dass das Recht anderer Gruppen sich dort - wie gewohnt, bzw. geplant - zu treffen, eingeschränkt werden würde?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt:

1.       Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die Einschätzung, dass eine Raumüberlassung erfolgen müsse?
Parteiveranstaltungen in städtischen Räumen wie dem Haus der Jugend und den Gemeinschaftszentren sind keine Seltenheit. Die Beschränkung der Vergabe dieser Räumlichkeiten auf ausgewählte Parteien ist jedoch grundrechtlich unzulässig. Der Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot des Paragrafen 5 Absatz 1 des Parteiengesetzes verlangen es, dass die staatlichen Einrichtungen alle nicht verbotenen Gruppierungen gleichbehandeln und alle nicht verbotenen Parteien in gleicher Weise Möglichkeiten der Betätigung bieten. Die AfD hat für ihre Veranstaltung wie jeder andere Mieter die üblichen Gebühren für die Überlassung bezahlen müssen.

2.       Welchen Gruppen oder Personen ist wann und von wem empfohlen worden, auf eine Nutzung des Gemeinschaftszentrums Lerchenstraße zu verzichten, weil dort die AfD-Veranstaltung stattfinden sollte?
Die nachträgliche Absage anderer Veranstaltungen im Gemeinschafszentrum Lerchenstraße erfolgte in enger Abstimmung mit der Polizei. Die AfD hat am 6. April 2016 die Nutzung des Raumes im Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße am Freitag, dem 8. April 2016, 16:00 Uhr - 21:00 Uhr, bestätigt. Die AfD selbst vermutete, dass es eine Gegendemonstration geben wird und hat darüber auch - wie die Stadt Osnabrück - die Polizei informiert. Für die Zeit der AfD-Veranstaltung wurde der Jugendtreff, der Freitagnachmittag stark von Migranten genutzt wird, aus Sicherheitsgründen geschlossen. Andere Nutzergruppen, die sich am Freitagnachmittag treffen, haben ihre Treffen selbstständig abgesagt.

3.       Warum wurden in Kenntnis der schwierigen Sicherheitssituation der AfD überhaupt Räume im Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße angeboten und überlassen, obwohl dadurch in Kauf genommen wurde, dass das Recht anderer Gruppen sich dort - wie gewohnt, bzw. geplant - zu treffen, eingeschränkt werden würde?

Mit E-Mail vom 29. März 2016 wandte sich die AfD an den Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück, um aufgrund der Absage im Hotel-Restaurant Busch in Atter geeignete Räumlichkeiten in Osnabrück zu erhalten. Die Anfrage der AfD richtete sich nicht an eine spezielle Räumlichkeit der Stadt Osnabrück. Da Raumanfragen an die Stadt Osnabrück im allgemeinen üblich, an den Oberbürgermeister direkt eher unüblich sind, wurde der AfD mitgeteilt, dass Räumlichkeiten im Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße zur Verfügung stehen könnten, diese wurden dann durch die AfD angemietet. Eine Abstimmung mit der Polizei erfolgte umgehend.

 

 

 

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