Urteil stärkt Recht auf gute Luft - GRÜNE: Bund darf Kommunen und Verbraucher nicht länger im Stich lassen

27.02.18 –

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Frage, ob Kommunen Fahrverbote zum Schutz der Anwohner vor giftigen Dieselabgasen erlassen dürfen, wird von den Osnabrücker GRÜNEN begrüßt. „Es kann nicht sein, dass die Gesundheit der Anwohner betroffener Straßen noch weiter unter den Betrugsdieseln leiden muss. Das Urteil ist daher ein wichtiges Signal für bessere Luft in den Städten. Nun muss der Bund endlich Hardware-Nachrüstungen durchsetzen und die Blaue Plakette auf den Weg bringen, um pauschale Fahrverbote in Osnabrück zu vermeiden“, erklären der Fraktionsvorsitzende, Michael Hagedorn, und der umweltpolitische Sprecher, Volker Bajus.

Die GRÜNEN fordern, dass die Grenzwerte so schnell wie möglich auch in Osnabrück eingehalten werden. Dies gehe aber nur, wenn die Stickoxid-Abgase rasch sinken. „Dazu müssen die Diesel-PKW entsprechend nachgerüstet werden. Das ist technisch möglich, wie aktuell der ADAC im Praxistest zeigt. Zugunsten der betrogenen Auto-Kunden müssen die Kosten von den Herstellern getragen werden“, so Hagedorn. „Ohne Nachrüstung drohen Fahrverbote per Gericht. Sobald jemand in Osnabrück klagt, müssten diese dem Urteil in Leipzig folgend auch bei uns kommen“, ergänzt Bajus.

Angesichts des Urteils sehen die GRÜNEN den aktuellen Osnabrücker Luftreinhalteplan als nachbesserungsbedürftig an. „Bereits Ende 2015 hätten die Werte eingehalten werden müssen. Das jetzt vorgesehene Zieljahr 2022 ist nicht verantwortbar. Wir brauchen wirksamere Instrumente wie die Blaue Plakette“, kritisiert Bajus.

Der Bund müsse nun endlich handeln. „Die Große Koalition der Aussitzer in Berlin hat die Kommunen und die Verbraucher hier jahrelang im Stich gelassen. Damit muss nun Schluss sein“, so die GRÜNEN abschließend.

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