Frauenhaus: Landkreis Osnabrück ist gefordert - Rede Anke Jacobsen zum FDP-Antrag „Frauenhaus“

28.05.19 –

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses haben wir ausführlich über das Thema Frauenhaus in allen Facetten diskutiert. Denn es geht dabei um die Sicherheit von Frauen und Kindern in dieser Stadt. Das Protokoll hierzu umfasst mehr als drei Seiten, leider waren die Herren der FDP nicht dabei. Das Ergebnis unserer Beratungen ist Folgendes:

1. Das wesentlich Problem ist, das Frauen, die das Frauenhaus verlassen wollen und können, keine Wohnung auf dem Wohnungsmarkt finden. Deshalb u.a. haben wir ja für eine kommunale Wohnungsgesellschaft gekämpft, die wir nun ja gemeinsam auf den Weg bringen werden. Denn dann kann die Stadt selber Wohnungen für diese Frauen wie auch andere Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt keine Chance haben, aus einem eigenen Bestand Wohnungen zur Verfügung stellen.

2. Die Istanbul-Konvention, die seit Januar 2018 in Kraft ist, gibt eine Empfehlung dafür, wie viele Frauenhausplätze eine Kommune vorhalten sollte. Danach ergibt sich in Osnabrück bei einer Anzahl von 17 Zimmern Defizit von bis zu 14 Betten.

3. Im Landkreis Osnabrück stehen insgesamt nur neun Plätze zur Verfügung bei einer Einwohnerzahl von 356.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das erhöht den Druck auf das Osnabrücker Frauenhaus massiv!

Das heißt, unabhängig von einer Kooperation, ist der Landkreis dringend gefordert, das Angebot deutlich zu erhöhen.

• Voraussetzung für eine regionale Lösung – wie hier im Antrag vorgeschlagen - wäre, dass der Landkreis überhaupt erst einmal die Bereitschaft signalisiert, selber weitere Häuser einzurichten, z.B. in Georgsmarienhütte, in Bramsche oder in Melle.

• Der Sozialausschuss hat unserer Verwaltung in der letzten Sitzung mit auf den Weg gegeben, bei ihren Gesprächen mit dem Landkreise auch das Thema Frauenhäuser anzusprechen. Gern kann die Verwaltung bei ihren Gesprächen das Thema einer Kooperation anschneiden. Wenn der Antrag in diesem Sinne gemeint ist, also im Sinne einer Sondierung, können wir einem Prüfauftrag zustimmen.

• Eine Kooperation würde sehr komplexe Fragen aufwerfen, wie die Aufteilung der Landeszuschüsse, die Kostenerstattungen etc.

• Mit unserem autonomen Frauenhaus haben wir eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit, bei der Schaffung weiterer Plätze im Rahmen einer Kooperation sollte der auf die Expertise dieses Trägers zurückgegriffen werden.

Abschließend eine wichtige und grundsätzliche Anmerkung: Wir brauchen die Verankerung des Rechts auf einen Platz im Frauenhaus und, damit verbunden, eine zuverlässige Finanzierung für weitere Plätze, auch hier in der Stadt.

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Gleichstellungspolitik | Pressemitteilung

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