Aktionsplan Inklusion erforderlich

11.07.11 –

Auf seiner letzen Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Rat der Stadt Osnabrück dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion einstimmig zu, einen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Osnabrück aufzustellen. Deutschland hat sich 2009 durch die Unterzeichnung dieses internationalen Abkommens verpflichtet, die in der Konvention aufgeführten Rechte der Betroffenen zu sichern und zu verwirklichen. „Durch unseren Vorschlag ist nun auch in Osnabrück der Weg gewiesen, wie dieser neu gewonnene Rechtsanspruch für die Menschen spürbare Realität werden wird", so die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, Anke Jacobsen.

Den Aktionsplan „Inklusives Osnabrück" werden die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung zusammen mit den politischen Gremien, insbesondere mit dem Behindertenforum, freien Trägern und Initiativen entwickeln. Die Verwaltung wird die Einrichtung einer „Fachstelle für Inklusion" prüfen und einen geeigneten Organisationsvorschlag erarbeiten, der alle kommunalen Handlungsfelder in den Blick nehmen wird. Der Antrag der GRÜNEN beinhaltet einen Zeitrahmen von zehn Jahren bis zur vollständigen Umsetzung des Aktionsplanes, wobei den zuständigen politischen Gremien der Stadt regelmäßig Bericht über den Fortschritt der Maßnahmen zu erstatten ist.

„Der UN-Behindertenrechtskonvention liegt ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit zugrunde und unser  Antrag wird diesem gerecht", erklärt Anke Jacobsen. „Barrieren sind nicht ausschließlich baulicher Natur. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, mit und ohne Behinderung, Zugang zu allen Lebensbereichen haben und diese nutzen können. Unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung sollen sie in gleicher Weise zum Beispiel Zugang zu Gesundheitsdiensten, Bildungseinrichtungen oder Arbeit haben", so Anke Jacobsen abschließend.

Kategorie

Bildung | Pressemitteilung | Soziales

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