Anwendung EU-Verordnung 1370/2007 über ÖPNV in Osnabrück

19.05.15 –

Die EU Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße regelt unter welchen Bedingungen Kommunen den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Verkehr Ausgleichsleistungen für die Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen gewähren können. Und sie regelt auch, wie Verkehrsunternehmen ein ausschließliches Recht zur Erbringung bestimmter Verkehrsleistungen erhalten können. Dementsprechend hat die Stadt mit Ratsbeschluss vom 17.11.2009 die Stadtwerke mit der Erfüllung von ÖPNV-Leistungen exklusiv betraut. Ferner verlangt die EU-VO eine organisatorische Trennung von Planung und Betrieb des ÖPNV.

In einem aktuellen Schreiben des VCD Osnabrück wird behauptet, dass die durch die VO geforderte Trennung von Planung und Betrieb in Osnabrück gemäß EU-Verordnung 1370/2007 noch nicht umgesetzt sei. Zur Begründung heißt es, dass die Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück GbR (Planos) mit dem Betreiber der Stadtwerke Osnabrück AG eng verflochten sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Trifft die Einschätzung des VCD zu, dass hier ein Verstoß gegen die EU-VO 1370/2007 vorliegt?

Aus Sicht der Stadtwerke Osnabrück AG trifft die Einschätzung des VCD nicht zu. Zur Rechtsmäßigkeit der Einbindung der PlaNOS in die Organisationsstruktur hat die Rechtsabteilung der Stadtwerke eine rechtliche Würdigung vorgenommen. Diese kommt zum folgenden Ergebnis:
„Die aktuelle Situation und ganz konkrete Art und Weise der Inanspruchnahme der PlaNOS durch die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger stellt unter Berücksichtigung des gesamten nationalen und EU-rechtlichen Rechtsrahmens des ÖPNV eine gesetzeskonforme Gestaltungsform dar."

2. Wenn ja, was wird die Stadt unternehmen, um dem abzuhelfen?

Trifft nicht zu, da aktuell kein Verstoß gegen die EU Verordnung 1370/2007 gesehen wird.

 

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