Baumfällungen im Zuge der Entwicklung der Kaserne am Limberg

Wie wird und wurde sichergestellt, dass bei den anstehenden Rodungs- und Baumfällarbeiten die Belange des Naturschutzes vollständig beachtet und darüber hinaus die gesetzlich gesicherten Bäume und Naturflächen hinreichend geschützt werden?

11.02.20 –

Anfrage im Stadtrat am 11.02.2020

Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Wie wird und wurde sichergestellt, dass bei den anstehenden Rodungs- und Baumfällarbeiten die Belange des Naturschutzes vollständig beachtet und darüber hinaus die gesetzlich gesicherten Bäume und Naturflächen hinreichend geschützt werden?

Die Umsetzung der planerischen Absichten wurde unter der laufenden Beteiligung des Fachdienstes Naturschutz und Landschaftsplanung der Stadt Osnabrück vorbereitet. Die konkret nach Bebauungsplan als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden gemeinsam vor Ort ermittelt und gekennzeichnet. Darüber hinaus wurden auch nicht planungsrechtlich abgesicherte Baumgruppen, die sich auf späteren Gewerbeflächen befinden und deren Erhalt man sich ggf. abhängig von einer späteren Bebauung noch vorstellen kann, zunächst von der Rodung ausgenommen. Ein rechtlicher Anspruch auf einen dauerhaften Erhalt dieser Bäume existiert laut rechtskräftigem Bebauungsplan aber nicht. Die übrigen, jetzt zur Rodung ausgeschriebenen Bäume stehen den anstehenden Erschließungsmaßnahmen im Wege und müssen beseitigt werden. Im unmittelbaren Nahbereich des Kindergartens muss aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls noch ein planungsrechtlich festgesetzter Baum entfernt werden. Um sicherzustellen, dass natur- und artenschutzfachliche Belange bei der Umsetzung angemessen berücksichtigt werden, wurde für die aktuell erforderlichen Rodungsarbeiten, die bis zum 29.02.20 abgeschlossen werden müssen, ein ortsansässiges Planungsbüro mit der ökologischen Baubegleitung „Arten- und Biotopschutz“ beauftragt. Die ökologische Baubegleitung umfasst ebenfalls die Begutachtung von in den nächsten Monaten für den Abriss vorgesehenen Gebäuden. Aktuell erfolgt mit der Anbringung von Nisthilfen und Fledermauskästen zudem die Umsetzung von aus artenschutzrechtlichen Gründen im Bebauungsplan festgesetzten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen.


2. In welchem Umfang sind überschlagsmäßig Kompensationsmaßnahmen auf dem Gelände und außerhalb des Geländes vorgesehen und wann werden diese umgesetzt?

Interne Kompensation:
In der Begründung zum Bebauungsplan sind die nachfolgenden Maßnahmen aufgeführt:
Der Bebauungsplan sieht Festsetzungen hinsichtlich der Kompensation der sehr erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften und Boden im Plangebiet selbst nicht vor. Einige der Festsetzungen des B-Planes dienen der Verminderung der Eingriffsfolgen. So

  • ist das Pflanzen von naturraumtypischen Laubgehölzen (Grundstückseinfriedungen) auf den Privatgrundstücken sowie das Überstellen von Stellplatzanlagen mit großkronigen Bäumen festgesetzt;
  • gewährleistet eine textliche Festsetzung verbunden mit einer entsprechenden Bauvorschrift die extensive Begrünung auf den Dachflächen;
  • ist über eine entsprechende Festsetzung geregelt, dass die Beleuchtung im neuen Baugebiet auf eine ökologisch verträgliche Art und Weise erfolgt;
  • sind die verbleibenden 43 erhaltenswerten Großbäume im Planbereich mit Erhaltungsgebot festgesetzt;
  • ist die Neupflanzung von 136 Laubbäumen über eine entsprechende textliche Festsetzung gewährleistet;
  • wird die Umsetzung der im Maßnahmenplan des LPF explizit dargelegten artenschutzrechtlich begründeten Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Verminderungs- sowie Gestaltungsmaßnahmen durch eine entsprechende textliche Festsetzung sichergestellt.

Aufgrund der Inanspruchnahme von Waldflächen ist aus waldrechtlicher Sicht ein Ersatz durch eine Waldneubegründung in einer Größenordnung von 5,130 ha erforderlich. Im Plangebiet selbst ist im Süden eine ca. 0,300 ha große Waldersatzfläche (gleichzeitig CEF-Fläche) festgesetzt worden. Es verbleibt somit ein Kompensationsdefizit von 4,830 ha zu erbringender Waldneubegründung. Der im Westen des Gebietes vorgesehene Grünzug mit Verbindungswegen ist bereits fertiggestellt. Die anderen Maßnahmen werden im Verlauf der weiteren Erschließung sukzessive je nach Baufortschritt abgearbeitet.

Externe Kompensation:
Die dem Bebauungsplan zugeordneten Flächen zur externen (Wald-)Kompensation liegen auf bisherigen Pachtflächen der Stadt Osnabrück in Schinkel (5.386 m2) und der Gemarkung Grambergen in Bissendorf (42.320 m2). Die Pachtverträge sind gekündigt, die Vorbereitungen zur Umsetzung der Aufforstung werden derzeit vorbereitet und sollen im Herbst 2020 beginnen. Den übrigen Eingriffsflächen des Bebauungsplanes 578 sind Ausgleichsmaßnahmen im Kompensationspool Osnabrück Pye in einer Größenordnung von 35.920 m2 zugeordnet.


3. Wann ist mit den Entsiegelungsmaßnahmen im Süden und dem Rück-/Umbau der Straße am Limberg zu rechnen?

Die gesamten Abbruchmaßnahmen sind in 4 Lose aufgeteilt. Die Entsiegelungsmaßnahmen im südlichen Teil mit Abbruch der Gebäude und Entsiegelung der Verkehrsfläche sind Teil von Los 3 und für den Herbst 2020
geplant. Der Rückbau der Straße „Am Limberg“ ist weder im Projektauftrag noch im Projektsteuerungsvertrag mit der ESOS enthalten. Ein Rückbau zum Fuß-/Radweg kann erst erfolgen, wenn das ehemalige Kasernengelände vollständig erschlossen ist. Es wurde zwar eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung für die Fuß-/Radwegeverbindung erstellt und in der Städtebauförderung des Fördergebietes „Konversion Dodesheide“ für 2023 berücksichtigt, jedoch ist die weitere Planung, Kostenberechnung und Umsetzung der Baumaßnahme bisher noch nicht terminiert.

 

 

Kategorie

Anfrage | Natur und Umwelt

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