Energieverbrauch der städtischen Gebäude senken!

Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD (TOP 5 j)

05.04.11 –

Sodann führt Herr Bürgermeister Jasper die Abstimmung über den mündlich geänderten Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt herbei: 

Abweichender Beschluss:

Zwar konnte der Wärmeverbrauch in den städtischen Gebäuden von 2003 bis 2009 um 14,5 % gesenkt werden, gleichzeitig stiegen die Kosten jedoch um 50 % von 2,1 auf 3,16 Mill. €. Der Stromverbrauch stieg im gleichen Zeitraum um 13,5 %, die Kosten um 80 % von 0,95 auf 1,71 Mill. €. Die Stromproduktion aus Windenergie oder Photovoltaik wird so relativiert, wenn der Stromverbrauch steigt. Es ist damit zu rechnen, dass die Energiepreise in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert deshalb zusätzliche Anstrengungen bei Energiesparmaßnahmen. Unabhängig davon, dass die Stadt einer der größten Energieverbraucher in Osnabrück ist, muss die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.

Die Verwaltung soll hierzu so schnell wie möglich ein Maßnahmenprogramm erarbeiten, das neben den Sachmaßnahmen auch Aussagen zum zukünftigen Energiemanagement der Verwaltung enthält. Im Einzelnen soll dabei berücksichtigt werden (neu: z.T. geänderte Numerierungen!): 

  1. Das Investitionsprogramm der nächsten Jahre muss noch stärker auf Energiesparmaßnahmen ausgerichtet werden. Im Mittelpunkt sollten dabei die Schulen stehen, die 62 % der Wärme und 55 % des Stromverbrauchs der städtischen Gebäude benötigen. Neubauten dürfen nur noch im Passivhausstandard erfolgen. Mit dem Land Niedersachsen ist abzustimmen, ob rentierliche Investitionen durch zusätzliche Verschuldung von der Kommunalaufsicht gebilligt werden. Bei der Rentierlichkeit ist es wichtig, Energiepreisszenarien über die Lebensdauer einer Investition zu unterstellen.
  2. Ein konsequentes und nachhaltiges Energieeinsparprogramm kann nur gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen Erfolg haben. So sollte z. B. eine Konferenz mit allen Osnabrücker Schulen stattfinden, wo Betroffene und Experten gemeinsam Lösungen suchen.  Dabei geht es nicht nur um gute technische Lösungen, sondern auch darum, erfolgreicher als in der Vergangenheit, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Dass sich derzeit nur drei wenige Schulen am Projekt „Energiesparschulen“ beteiligen, zeigt, dass das verbesserte Anreiz- und Anerkennungssystem für beteiligte Lehrer/-innen, Schüler/-innen und Eltern konzipiert sein soll. Die Erfahrungen des Projektträgers Verein für Ökologie und Umweltbildung sind als wichtige Arbeitsgrundlage zugrunde zu legen. Langfristig sollte dieses Konzept auf alle städtischen Schulgebäude ausgedehnt werden. Die Finanzierung des Projektes erfolgt bekanntlich auf Grundlage der eingesparten Energiekosten, wobei die Schulen 50 % der eingesparten Kosten für ihr Budget erhalten. Die Nutzung des BMU-Förderpro­gramms "Klimaschutz für Schulen" ist zu prüfen.
  3. Geprüft werden soll auch die Entwicklung eines Aktionsprogramms "Energieeinsparen in der Stadtverwaltung". Nach dem Vorbild Gelsenkirchens könnte ein Informations-, Motivations- und vor allem auch Anreizprogramm für die Mitarbeiter/innen aufgelegt werden.
  4. Mit den kulturellen Einrichtungen ist zu klären, warum sie als einzige Gebäudeart keinen Rückgang des Energieverbrauchs verzeichnen und auch als einzige schlechter als der Bundesdurchschnitt sind.
  5. Mit den Stadtwerken und privaten Investoren ist zu klären, ob  Contracting-Modelle wie beim Klinikum die Dynamik der Energieverbrauchsreduktion erhöhen kann.
  6. Um den Stromverbrauch zu reduzieren, ist die Zahl der elektrischen Geräte in städtischen Einrichtungen zu prüfen und zu klären, ob die Energieeffizienz aktuellen Möglichkeiten entspricht. Bei der Beschaffungspolitik ist höchste Priorität auf Energieeffizienz zu legen. Das gilt für alle mit städtischen Geldern anzuschaffenden Geräte, von Energiesparlampen bis zu Computern.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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Antrag | Klimaschutz | Verwaltung