Förderung Elektromobilität in Osnabrück

Änderungsantrag Zählgemeinschaft Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD (TOP 5.2)

21.04.15 –

Beschluss:

Im Hinblick auf die Änderung des Elektromobilitätsgesetzes wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
- für Elektrofahrzeuge weitere besondere Parkplätze und Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren,
- Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen und
- Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die z. B. aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden.
Es ist im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt darzulegen, welche Möglichkeiten in Osnabrück unkompliziert, kostengünstig und schnell zur weiteren Förderung der Elektromo-bilität denkbar sind (beispielsweise kostenlose Parkplätze, Nutzung von Busspuren oder Aufhebung Zufahrtsbeschränkungen). In den Überlegungen sind ebenfalls private Grundstü-cke von zum Beispiel Unternehmen und/oder Verbrauchermärkten zu berücksichtigen. Ge-spräche mit dem Landkreis Osnabrück sind aufzunehmen, ob Kooperationen in Bezug auf eine Elektromobilitätsregion möglich sind.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Steigerung des Anteils alternativer Fahrzeugtechnolo-gien gezielt voranzutreiben und für eine Energiewende im Verkehr entsprechende Maßnah-men in Abstimmung insbesondere mit den SWO umzusetzen:

1. In den Beschaffungsrichtlinien der Stadt, der Eigenbetriebe und der Tochtergesell-schaften wird eine Vorrangstellung für Elektrofahrzeuge verankert und so eine Be-schaffungsoffensive für Elektrofahrzeuge initiiert, bzw. fortgeführt;

2. Die Beschaffung von Fahrzeugen mit emissionsarmen Antrieben für den ÖPNV wird nachdrücklich unterstützt;

3. Es werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, weitere Carsharing-Stationen für stati-onsbasierte Carsharing-Anbieter, insbesondere in Verbindung mit Ladesäulen für Elektroautos, im öffentlichen Straßenraum oder an anderen geeigneten Stellen einzu-richten, die ebenfalls für E-Bikes nutzbar gemacht werden können;

4. Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur wird z.B. durch die Bereit-stellung von Flächen, unterstützt. Dies gilt insbesondere für Parkflächen die Behör-dengebäuden zugeordnet sind.

5. Eine Privilegierung von Elektrofahrzeugen im Stadtverkehr wird geprüft, soweit diese nicht zu Lasten des Umweltverbundes, z.B. durch die Freigabe von Busspuren, geht.

6. Mit dem Einzelhandel werden Möglichkeiten erörtert, wie der innerstädtische Liefer-verkehr verstärkt mit Elektrofahrzeugen abgewickelt werden kann.

7. Die Planung regionsübergreifender Radschnellwege wird vorangetrieben.

8. Es werden Möglichkeiten geprüft wie Pedelecs und E-Bikes im betrieblichen Einsatz und für die Arbeitswege gefördert werden können – soweit damit der Umstieg vom Auto gefördert wird und Mitnahmeeffekte vermieden werden.

9. In den Haushaltentwurf 2016/17 werden erste finanzielle Mittel zur Förderung der Elektromobilität eingestellt.

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert substantielle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, emissionsarme Antriebe wie Elektro-Mobilität zu fördern und die Ziele der Bundesregierung (1 Million Fahrzeuge bis 2020) erreichbar werden lassen.

Dazu gehört insbesondere
• ein Marktanreizprogramm zu entwickeln, bei dem Elektroautos einen Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro und verbrauchsarme Plug-In-Hybrid-Autos (unter 50g CO2/km) in Höhe von 2.500 Euro erhalten, wie es auch die niedersächsische Landesregierung in einer aktuellen Bundesratsinitiative fordert;

• im Bundeshaushalt ein Investitionsprogramm Elektromobilität aufzulegen und so den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur, die auf erneuerbarem Strom basiert und ein nutzerfreundliches eRoaming beinhaltet, auf kommunaler Ebene zu fördern

• unverzüglich eine rechtssichere und bundeseinheitliche Grundlage für Kommunen zu schaffen, um weitere Carsharing-Stationen für stationsbasierte Carsharing-Anbieter, ins-besondere in Verbindung mit Ladesäulen für Elektroautos, im öffentlichen Straßenraum einzurichten zu können;

• Modellprojekte in Kommunen finanziell zu fördern, die für innerstädtische Lieferverkehre („letzte Meile") zukünftig nur noch Elektrofahrzeuge einsetzen wollen;

• die Planung länderregionsübergreifender Radschnellwege voranzutreiben zu koordinieren und finanziell zu fördern, ein bundesweites Modellprogramm für die Weiterentwicklung der Elektromobilität im Pedelec-Bereich aufzulegen sowie Pedelecs und E-Bikes im betrieblichen Einsatz zu fördern

Beratungsergebnis:

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

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Kategorie

Antrag | Klimaschutz | Verkehr

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