Einführung Gelbe Tonne

Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Antrag der FDP-Fraktion - (TOP 5.2)

28.08.18 –

Beschluss (FDP-Fraktion):

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen zu treffen, um bis 2019 die Gelben Säcke durch Gelbe Tonnen ersetzen zu können.

Sachverhalt:

Umfragen haben gezeigt, dass die Verschmutzung durch beschädigte, herumwehende und von Tieren aufgerissene Gelbe Säcke viele Bürger stört. Die Gelbe Tonne ist hierfür eine gute Alternative, um die Verschmutzung zu verhindern. Der Landkreis Osnabrück hat bereits 2004 die Gelbe Tonne eingeführt. Auch der Landkreis Emsland wird voraussichtlich ab 2019 die Gelbe Tonne einführen. Unter anderem in den Städten Hamburg, Berlin, Heidelberg und Essen wird die Gelbe Tonne erfolgreich eingesetzt. Die Verschmutzung durch gelbe Säcke ist in allen Städten deutlich zurückgegangen. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Geänderter Beschluss (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

1. Die Entscheidung über die Erfassung von Leichtverpackungen der Dualen Systeme ab 2020 wird vorerst zurück gestellt.

2. Im Betriebsausschuss OSB werden die bereits vorgestellten Varianten 1 bis 4 vertieft und folgende Punkte geklärt:

- die Möglichkeit auf dem Verhandlungsweg eine gemeinsame echte Wertstoffsammlung zu etablieren

- Auswirkungen der einzelnen Varianten (Gelbe Tonne, Orange Tonne, höhere Sackqualität, Mischsystem) auf den Gebührenzahler

- Erfassungsalternativen für Haushalte ohne Stellplatz für ein weiteres Müllgefäß

3. Das neue Verpackungsgesetzes von 2017 hat für Osnabrück abfallpolitisch leider keinen nennenswerten Fortschritt gebracht.

Der Bund bleibt daher gefordert, gesetzlich die umweltfreundliche Erfassung von Wertstoffen durch die kommunale Entsorgungswirtschaft zu ermöglichen und die unsinnige Aufteilung stoffgleicher Wertstoffe in Verpackungen und Nichtverpackungen aufzuheben.

Die regional zuständigen MdBs, der Städtetag und die Bundesregierung werden aufgefordert sich entsprechend zu verwenden.

Sachverhalt:

zu 1. und 2.:

Umherfliegender Müll aus zu dünnen Gelben Säcken ist ein großes Ärgernis und verschmutzt Stadt und Umwelt. Die Einführung einer Gelben Tonne nur für Verpackungen ist allerdings mit Kosten verbunden, die wohl über die Gebühren auf die Bürgerinnen und Bürger verteilt werden. Zudem macht sie abfallpolitisch nur wenig Sinn, da stoffgleiche Wertstoffe hier nicht erfasst werden.

Im Rahmen des Modellversuchs in Eversburg haben sich 40 % der Haushalte gegen eine weitere Tonne ausgesprochen, da sie Platzprobleme haben.

Daher wäre eine Beschlussfassung ohne Kenntnis der Kosten und der Alternativen, wie dickere Wandstärken der Säcke, Mischsysteme, alternative Gefäße vorschnell.

In Münster hat der Rat einen umfassenden Beschluss mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AFD auf den Weg gebracht, der darüber hinaus weitere mögliche Spielräume des Verpackungsgesetzes nutzen will. Analog sollte in Osnabrück geprüft werden, ob Verhandlungen mit dem DSD erfolgreich zu gestalten wären, die eine echte Wertstofferfassung (Verpackung und stoffgleiche Nichtverpackungen) ermöglichten.

Zu 3.:

Der Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und viele Kommunen sowie die Mehrheit der Bundesländer (darunter der Nds. Landtag auf Antrag von CDU, SPD und Grünen) hatten sich für ein echtes, umweltfreundliches Wertstoffsystem, das die Erfassung von Wertstoffen unabhängig davon ob sie Verpackung oder Nichtverpackung sind, ermöglicht. Träger dieses System sollten die Kommunen sein.

Ein entsprechender Modellversuch des OSB in Eversburg bei dem mit einer Gelben Tonne alle Wertstoffe erfasst werden sollten, erbrachte positive Ergebnisse und eine hohe Akzeptanz.

Leider ist die Große Koalition im Bundestag diesem Ansinnen nicht gefolgt. So dass auch der Modellversuch in Eversburg nicht wie erhofft auf Osnabrück ausgeweitet wurde. Statt einem Wertstoffgesetz wurde nur ein Verpackungsgesetz beschlossen.

Das neue Verpackungsgesetz erlaubt es den Kommunen lediglich zu bestimmen, ob das DSD für die Erfassung des Verpackungsmülls einen gelben Sack oder eine Gelbe Tonne einsetzen kann. Stoffgleiche Nichtverpackungen werden auf diese Weise nicht erfasst. Darüber hinaus kann die Kommune mit dem DSD auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung nach §22 (5) des Verpackungsgesetzes eine gemeinsame Erfassung der Wertstoffe durchführen. Erste Erfahrungen zeigen aber, dass das DSD daran kein Interesse hat.

Beratungsergebnis:

Die Beschlüsse werden zur weiteren Beratung in den Betriebsausschuss Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) verwiesen.

www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1509953/gelbe-tonne-statt-gelbem-sack-in-osnabrueck

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Kategorie

Antrag | Entsorgung, Abfall