Kommunale Wohnungsbaugesellschaft

Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Antrag von BOB-CDU-FDP-UWG-Piraten (TOP 5.6)

15.11.16 –

Beschluss:

Der Rat bekräftigt seinen Beschluss bis 2020 3.000 neue Wohneinheiten durch Planungsrecht zu ermöglichen. Ziel ist es, sowohl bezahlbaren Wohnraum für Einkommensschwache zu schaffen, als auch vielfältige Wohnmöglichkeiten und attraktive Gebäude zu ermöglichen, mit denen Abwanderung verhindert wird und neue Einwohnerinnen und Einwohner für Osnabrück gewonnen werden können.

Der Ratsbeschluss vom 30. August 2016 zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft wird dahingehend präzisiert, dass die Verwaltung beauftragt wird, Strukturen zu optimieren, um in oben genannten Zusammenhängen u.a. folgende Aufgaben effizient abdecken zu können:

  • Erwerb von Baugrundstücken
  • Begleitung der Erstellung oder eigenständigen Erstellung von städtebaulichen Konzepten zur Minderung der Defizite des Osnabrücker Wohnungsmarktes.
  • Umsetzung von Wohnungsbauprojekten in der notwendigen Intensität, damit diese zeitnah realisiert werden können.
  • Bewirtschaftung von (Wohn-)Immobilien im Bestand und ggf. weiterer Gebäude

Dabei soll geprüft werden, wie private Partner institutionell und wirtschaftlich eingebunden werden können. Erfolgreiche Beispiele wie die EPG Entwicklungsgesellschaft Petrisberg GmbH aus Trier sind hierbei auszuwerten.

Ziel des vorgeschlagenen Modells ist es, die Stärken der Privatwirtschaft mit den Stärken der kommunaler Planungssteuerung und Finanzierung (im Konzernverbund) zu verbinden. So weit möglich, sollen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus in Anspruch genommen werden.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich (24:26:0)abgelehnt.

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Kategorie

Antrag | Verwaltung | Wohnen

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