Menschen, Vögel und Insekten schützen. Glyphosat und Co. eindämmen

Geänderter Antrag Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, UWG-Piraten zu TOP 5.3 und 5.10

30.01.18 –

Beschluss:

  1. Auf allen neu zu verpachtenden Nutzflächen der Stadt, insbesondere solche mit landwirtschaftlicher Nutzung, wird der Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoden untersagt. Dies gilt auch für Verlängerungen von Pachtverhältnissen. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, werden in Kooperation mit den Pächtern Nischen- und Rückzugsräume für Insekten in Form von ein- und mehrjährigen Blühstreifen angelegt.
  2. Zudem wird darauf hingewirkt, dass der Einsatz von allen Pestiziden, Herbiziden und Insektiziden auf den auf den von der Stadt verpachteten Flächen soweit eingeschränkt wird, dass Naturhaushalt und Artenvielfalt nicht beeinträchtigt werden.
  3. Die Stadt Osnabrück, die Eigenbetriebe und die Tochtergesellschaften verzichten bei der Grünanlagenpflege auch künftig auf den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoden.
  4. Die Verwaltung möge zudem prüfen, wie der Einsatz von diesen Stoffen in Kleingärten und im privaten Bereich, z.B. durch verbesserte Information, verringert werden kann.

Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Ziel 2016 – 2020)

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Osnabrück hat 2011 einstimmig beschlossen, als Gründungsmitglied dem Bündnis „Kommunen für eine biologische Vielfalt" beizutreten. Zudem hat Osnabrück auf Beschluss des Rats ein landesweit wegweisendes Bienenbündnis zum Schutz der für die Landwirtschaft und die Natur wichtigen Insekten auf den Weg gebracht.

In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen zu den Ursachen des zunehmenden aktuellen Vogel- und Insektensterbens teilt die Verwaltung mit: "Darüber hinaus sind viele in der Landwirtschaft verwendete Spritzmittel (Neonicotinoide/ Glyphosat u.a.) ein Grund für den Rückgang der Artenvielfalt auf Ackerböden und in deren Umgebung. Aber auch die Verwendung von Bioziden und übertriebener Ordnungssinn in Privatgärten führen zu insektenfeindlichen Monokulturen, wo eigentlich gerade im urbanen Raum Rückzugsräume für Insekten existieren könnten.

Mit dem Insektensterben eng verbunden ist der Rückgang der Artenvielfalt und der Zahl heimischer Vogelarten, für die Insekten eine der Hauptnahrungsquellen darstellen. Die zuvor genannten Ursachen für das Insektensterben sind somit auch Hauptursachen für das „Vogelsterben“." (VO/2017/0967)

Glyphosat wurde von der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), einer Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation, im März 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für den Menschen eingestuft. Das Umweltbundesamt sieht durch den massiven Einsatz zudem erhebliche Folgen für den Artenschutz: "Glyphosat ist ein sogenanntes Totalherbizid: Das Pflanzenschutzmittel (PSM) wirkt nicht nur bei sogenannten Schadkräutern, sondern tötet flächendeckend den gesamten Ackerwildkrautbewuchs ab. Und genau darin liegt das Problem - mit der nahezu vollständigen Vernichtung aller Kräuter und Gräser auf dem Acker wird nicht nur die Vielfalt der Flora stark reduziert, sondern allen anderen an Ackerlebensräume gebundenen Arten wie z.B. Insekten oder Feldvögeln flächenhaft die Nahrungsgrundlage entzogen. In der Folge können ganze Nahrungsnetze von der Pflanze über Insekten bis zu den Feldvögeln zusammenbrechen." (https://www.umweltbundesamt.de/themen/glyphosat-schritt-zurueck-beim-schutz-der)

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

ris.osnabrueck.de/bi/to020.asp

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Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Natur und Umwelt

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