Qualitativ hochwertige Schulverpflegung für jedes Schulkind an allen Standorten von Ganztagschulen

Änderungsantrag Zählgemeinschaft Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD TOP 5.2

16.06.15 –

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts der prekären finanziellen Lage von leistungsberechtigten Eltern und damit einhergehender Kinderarmut folgende Maßnahmen zu treffen:

1. An allen Standorten von Ganztagschulen Fonds oder andere Finanzierungsmodelle einzurichten, damit alle Schulkinder unterschiedslos, unabhängig von der Zahlungsfähigkeit ihrer Eltern und unberücksichtigt der noch ausstehenden Zahlungen, durch die Eltern, für die Mittagsverpflegung eine warme gesunde Mahlzeit bekommen, und keinen kalten Ersatz von der Tafel.

1. An der bisherigen Regelung der Stadt Osnabrück, ein Mittagessen für einen Euro an Kinder von leistungsberechtigten Eltern oder Osnabrück-Pass Inhaber abzugeben, wird festgehalten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, sicherzustellen, dass jedes Kind auch ein Mittagsessen bekommt. Die Schulverwaltung soll in diesem Zusammenhang ggf. unter Zuhilfenahme der Schulsozialarbeit verstärkt Einfluss auf die o.g. Eltern nehmen und zum Beispiel auch bei der Beantragung für ein vergünstigtes Essen helfen.

2. Dafür Sorge zu tragen, dass - wie bisher auch - keine unterschiedliche Kennzeichnung bzw. eine andere Handhabung von Schulkindern erfolgt, die Transferleistungen aus dem BuT beanspruchen

Sachverhalt:

Die aktuelle Regelung der Stadt Osnabrück besagt, dass Kinder leistungsberechtigter Eltern oder von Osnabrück-Pass-Inhabern eine Schulmittagsverpflegung zu einem Preis von einem Euro erhalten. Die Zubereitung eines ausgewogenen Mittagessens durch die Eltern zu Hause würde diesen Betrag um ein vielfaches überschreiten. Der normale Preis einer Schulmittagsverpflegung beträgt in Osnabrück 3,30 €, mithin über dreimal so viel.

Die aktuellen Regelsätze von Leistungsempfängern sind vom Bundesgesetzgeber geregelt worden und beinhalten auch die Verpflegung. Ein Mittagsessen für berechtigte Kinder zu einem Preis von einem Euro ist eine angemessene und solidarische Regelung der Stadt Osnabrück, die beibehalten werden sollte.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

 

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Kategorie

Antrag | Bildung | Kinder, Jugend, Familie | Soziales

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