Regelwidriges Parken

25.06.13 –

Folgt man Hinweisen aus der Bevölkerung, dann kommt es im Stadtgebiet verstärkt zu Konflikten und Belästigungen durch parkende KFZ. In Wohngebieten werden demnach Autos durch andere parkende Autos so eingekeilt, dass sie nicht wegfahren können. Es wird nicht mehr nur an Baumscheiben in der zweiten Reihe geparkt, sondern fast generell. Kreuzungsbereiche sollen zugeparkt und Rettungswege für große Löschfahrzeuge nicht mehr vorhanden sein. Anwohner würden es zunehmend als selbstverständlich ansehen, vor der Haustür parken zu können und machten sich nicht die Mühe in anderen Straßen einen freien Parkplatz zu suchen. Gerade abends und an Wochenenden würden am Theater, der Katharinenkirche oder auch vor Peek und Cloppenburg wie selbstverständlich Autos abgestellt. Kontrollen erfolgen scheinbar viel zu selten. Eine abschreckende Wirkung würde so nicht entfaltet.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Hat die Verwaltung Anzeichen dafür, dass PKW-Nutzer ihr KFZ zunehmend regelwidrig abstellen? Werden beispielsweise mehr Strafzettel ausgestellt oder gibt es mehr Hinweise aus der Bürgerschaft?
  2. Welche Personalstärke im Verkehrsaußendienst hält die Verwaltung für angemessen, um durch regelmäßige Kontrollen in sensiblen Bereichen den ruhenden Verkehr besser überwachen zu können? Welche Kosten wären damit verbunden?
  3. Hat die Polizei Möglichkeiten, auch im ruhenden Verkehr tätig zu werden, wenn beispielsweise Kreuzungsbereiche zugeparkt werden oder Rettungswege blockiert sind?

Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet die Verwaltung wie folgt:

1. Hat die Verwaltung Anzeichen dafür, dass Pkw-Nutzer ihr Kfz zunehmend regelwidrig abstellen? Werden beispielsweise mehr Strafzettel ausgestellt oder gibt es mehr Hinweise aus der Bürgerschaft.

Der Verkehrsaußendienst führt im gesamten Stadtgebiet, an allen Wochentagen zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen im ruhenden Verkehr durch. Ein klarer Schwerpunkt der Kontrollen liegt im Bereich der Innenstadt (innerhalb des Wallrings und der unmittelbar angrenzenden Bereiche), aber auch darüber hinaus gehende Bereiche in den Stadtteilen werden regelmäßig kontrolliert. Weiterhin werden sämtliche Hinweise aus der Bürgerschaft in allen Bereichen des Stadtgebietes bearbeitet.

Die Anzahl der monatlich festgestellten Parkverstöße ist dabei sehr konstant. So wurden in den vergangenen drei Jahren (2010 bis 2012) monatlich durchschnittlich zwischen 6100 und 6450 Parkverstöße festgestellt. Es gibt sehr wohl zahlreiche Hinweise aus der Bürgerschaft, jedoch ist ein spürbarer Anstieg in diesem Zeitraum nicht festzustellen gewesen.

2. Welche Personalstärke im Verkehrsaußendienst hält die Verwaltung für angemessen, um durch regelmäßige Kontrollen in sensiblen Bereichen den ruhenden Verkehr besser überwachen zu können. Welche Kosten wären damit verbunden?

Für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs ist im Stellenplan 2013 ein Stundenpool von 585 Stunden vorgesehen. Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs stehen 12 Personen (11 Personen à 30 Std./W. und 1 Person à 39 Std./W.) zur Verfügung. Darüber hinaus wird der zur Verfügung stehende Abrufkräfte-Pool (4 Personen à 20 Std./W.) zur Abdeckung von Fehlzeiten durch Urlaub und Krankheit für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs eingesetzt.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Verkehrsaußendienst mit dieser Personalstärke angemessen präsent, sofern jedoch mit gleicher Intensität über die zuvor (unter 1.) beschriebenen Bereiche hinaus Kontrollen durchgeführt werden sollen, ist dies sicherlich nur mit mehr Personal zu erreichen.

Die jährlichen Personalkosten (30 Std./W.) belaufen sich auf ca. 30.000 €.

3. Hat die Polizei Möglichkeiten, auch im ruhenden Verkehr tätig zu werden, wenn beispielsweise Kreuzungsbereiche zugeparkt werden oder Rettungswege blockiert sind?

Die Polizei hat die Befugnis zur Verkehrsüberwachung und kontrolliert im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Eine allgemeine ständige Überwachung des ruhenden Verkehrs findet nicht statt, sondern es wird im Regelfall nur bei besonderen Behinderungen eingeschritten. Dies geschieht teils aufgrund eigener Feststellungen, überwiegend aber auf Grund von Bürgermitteilungen.

 

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