Trinkwasserversorgung und Reform Vergaberecht

05.02.13 –

Die EU diskutiert derzeit eine Reform des Vergaberechts. Im Zuge dessen sollen sogenannte Dienstleistungskonzessionen künftig dem Vergaberecht unterworfen werden. Betroffen wäre davon auch die Versorgung mit Trinkwasser. Dieses Vorhaben wird von der Bundesregierung unterstützt. 

Soweit die Kommunen die Trinkwasserversorgung selber erbringen, ändert sich nichts. Allerdings würden die Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser durch kommunale Betriebe wie Stadtwerke erheblich erschwert. (Vgl. auch www.vergabeblog.de/2012-12-04/eu-richtlinie-zu-konzessionen-kommunalen-spitzenverbande-und-verband-kommunaler-unternehmen-fordern-anwendungsbeschrankung-und-nachbesserung/) In Osnabrück wird die Versorgung mit Trinkwasser durch die stadteigenen Stadtwerke übernommen. 

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Würde die Reform der EU-Vergaberichtlinien nach dem jetzigen Stand tatsächlich zum Ausschreibezwang von Dienstleistungskonzessionen zur Trinkwasserversorgung führen?
  2. Welche Folgen hätte dies für Osnabrück und für die Qualität und den Preis des Trinkwassers?
  3. Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Kommunen und höherer politischer Ebenen (Land und Bund) auf die Entscheidung der EU Einfluss zu nehmen?

 

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