VfL Osnabrück

Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD zum TOP 8.2

20.05.14 –

Beschluss:

  1. Die Stadt Osnabrück stimmt - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und gleich lautender Beschlussfassung der weiteren Bürgen – einer weiteren laufzeitverlängernden Tilgungsaussetzung der von ihr verbürgten Kredite der VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG mit einem Restschuldenstand in Höhe von insgesamt 1.353.512 Euro für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 30.06.2015 zu.
  2. Die Geschäftsführung der OBG wird angewiesen, einer Zins- und Tilgungsaussetzung für das gewährte Darlehen gegenüber der VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2015in Höhe von 35.810 € zuzustimmen.
  3. Infolge der Beschlussfassung zu Ziffer 2 wird folgender Beschluss gefasst: Der Verlängerung der Aussetzung der Stadionpacht gegenüber der VfL Osnabrück GmbH & Co. KG in Höhe von 450.000 € p. a. vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2015 wird zugestimmt. Gleichzeitig ist durch den Verein zu erklären, dass die fälligen Zinszahlungen in 2015 durch die Stadion GmbH & Co. KG vollständig geleistet werden.Die Geschäftsführung der OBG wird angewiesen, einem entsprechenden Beschluss der Stadion KG zuzustimmen.
  4. Der Vertreter der Stadt Osnabrück in der Gesellschafterversammlung der OBG, Herr Oberbürgermeister Wolfgang Griesert, wird angewiesen, die Beschlüsse des Rates in der Gesellschaft umzusetzen.
  5. Der Rat der Stadt Osnabrück hält weiterhin an den in den Beschlüssen vom 11.12.2012 und 07.05.2013 genannten Bedingungen für die 2 noch ausstehenden Darlehensraten von insg. 381 T€ (200 T€ +181 T€) fest.
  6. Die Beschlüsse zu Ziffer 1 bis 4 werden nur dann vollzogen, wenn der Stadt Osnabrück das Sanierungsgutachten vor der Beschlussfassung vorliegt.
  7. Die Geschäftsführung der OBG mbH wird beauftragt, in weiteren Gesprächen mit der Geschäftsführung der VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG eine Regelung zur Rückzahlung der gestundeten Zins- und Tilgungszahlungen zu vereinbaren (z. B. in Form einer Stundungsvereinbarung). Dabei soll auch ein Mitentscheidungsrecht der Stadt/OBG bei der Verwendung zusätzlicher, nicht geplanter Einnahmen (wie z. B. Pokalspiele) vereinbart werden. Ebenso soll Inhalt dieser Vereinbarung auch die Verpflichtung des VfL Osnabrück zur Umsetzung der in dem vorgestellten Sanierungsgutachten in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung vom 12. Mai 2014 genannten Empfehlungen sein.
  8. Die Beschlüsse zu Ziffer 2 und 3 werden ebenfalls unter der in Ziffer 1 genannten Bedingung gefasst (Zustimmung der Bürgen zur weiteren laufzeitverlängernden Tilgungsaussetzung sowie der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde).

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Die geänderte Beschlussvorlage wird mehrheitlich angenommen.

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Antrag | Haushalt, Finanzen | Sport

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