Videoüberwachung in Osnabrück

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 19.5)

30.08.16 –

Sachverhalt:

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat bereits mehrfach Anfragen, die im Zusammenhang mit der Videoüberwachung des öffentlichen Raums stehen, im Rat gestellt (15.06.2016; 07.02.2012). Dabei ging es um Standorte, Zuständigkeiten, datenschutzrechtliche Fragen und die Wirksamkeit der Videoüberwachung in der Stadt Osnabrück. Auf dem Hintergrund der aktuellen Sicherheits-Diskussion fragen wir die Verwaltung:

1.     Welche öffentlichen Plätze bzw. Orte in Osnabrück werden aktuell von welchen öffentlichen (Stadt, Polizei, Bahn etc.) und privaten (Unternehmen) Trägern auf Basis welcher rechtlichen Grundlage wie überwacht?

2.     Welcher Wirkungsgrad wird in Hinblick auf die öffentliche Sicherheit von den öffentlichen und privaten Trägern dadurch erwartet bzw. damit verbunden?

3.     Wie wird mit den dabei erhobenen Daten, insbesondere in Hinblick auf den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, umgegangen?

zu 1.

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Rahmen der Gefahrenabwehr ist abschließend in § 32 des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geregelt. Auf der Basis dieser Rechtgrundlage betreibt die Polizei im Bereich Landgericht/Amtsgericht und Theodor-Heuss-Platz/Bahnhofsvorplatz Videoüberwachungsanlagen.

Seitens der Stadt Osnabrück werden keine derartigen Anlagen betrieben.

Von den städtischen Töchtern und Gesellschaften lassen die Stadtwerke, die OsnabrückHalle, die OPG und das Klinikum Bereiche videoüberwachen.

Die Stadtwerke setzen in folgenden Bereichen Videoüberwachung ein:

-       in den Bussen,

-       auf dem Neumarkt / Johannisstraße

-       in den Bädern (Schinkelbad, Nettebad, Moskaubad),

-       auf dem Klärwerksgelände,

-       auf dem SWO-Campus.

Die OsnabrückHalle hat in den Außenbereichen eine Videoüberwachung im Bereich der Vorfahrt am Schloßwall und im hinteren Bereich Richtung Ratsgymnasium/Rehmstr. (Durchgang Schloßgarten/Schloßwall).

Die nachfolgenden Parkplätze und Parkhäuser der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mbH werden im Ein- und Ausfahrtsbereich, im Bereich der Kassenautomaten sowie im Bereich der Frauenparkplätze videoüberwacht. Falls Notrufsprechstellen vorhanden sind, werden diese ebenfalls auch videoüberwacht.

Randparkplätze: Berliner Platz, Karl-Bücher-Straße, Kinderhospital, Schloßwallhalle, Stüvestraße

City-Parkplätze: Haarmannsbrunnen, Kunsthalle Dominikanerkirche,

Großgaragen: Altstadt-Garage, Bahnhofs-Garage, Kollegienwall-Garage, (davon Justiz-Teil 52), Ledenhof-Garage, Lotter Straße, Neustadt-Carré, Nikolai-Garage, Salzmarkt-Garage, Stadthaus-Garage + Parkplatz oberirdisch, Süsterstraße, Vitihof-Garage

Auf dem Gelände der Klinikum Osnabrück GmbH sind an insgesamt 9 Stellen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich je eine Kamera installiert.

Die von der OMT durchgeführte Passantenfrequenzmessung erfolgt per Laserstrahl und nicht durch Videoaufnahme.

Welche weiteren privaten Unternehmen, hierzu zählen auch die Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn, Nord-West-Bahn, Westfalenbahn, Videoüberwachungen unterhalten, ist hier nicht bekannt.

zu 2.

Primäres Ziel einer gefahrenabwehrrechtlich begründeten Videoüberwachung ist die Prävention. Die Wirkung von präventiven Maßnahmen kann nur in der Summe aller Maßnahmen betrachtet werden. Hierzu bedarf es einer Festlegung einer Bemessungsgröße zur Feststellung eines Wirkungsgrades.

Bei den Stadtwerken dient der Videoeinsatz präventiven wie repressiven Zwecken.

Im Bereich der OsnabrückHalle werden die oben genannten Bereiche aus der Pförtnerloge überwacht. Dies ist in Veranstaltungslaufzeiten und während Auf- und Abbauphasen der Fall (also keine 365 Tage/24h). Hier geht es in erster Linie darum, die Zufahrt zu koordinieren und auch Rettungswege frei zu halten, da in dem Bereich fast ausschließlich Anlieferungen stattfinden (Lieferwagen, Müllentsorgung, Trucks von Produktionen, etc.). Aus der Loge ist der Bereich ohne technische Unterstützung nicht gänzlich einsehbar.

Die Videoüberwachung in den Parkgaragen und an den Parkplätzen der OPG wurde unter anderem installiert, damit die Leitstelle dem Kunden bei Problemen z. B. an den Kassenautomaten (verlorenes Ticket, etc.) professionellere Hilfestellung leisten kann. Ansonsten kann die Videoüberwachung zur Überführung von Straftätern dienen. Z. B. durch Auswertung der Videoaufzeichnung nach einer Straftat (z. B. Kassenaufbruch) durch die Polizei.

Das Klinikum verfolgt mit dem Einsatz der Videoüberwachungsanlagen folgende Ziele:

•       Vermeidung von unberechtigtem Betreten unserer Gebäude- und Anlageneinrichtungen

•       Vermeidung von Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl, Umweltverschmutzung usw.

•       Erhöhung der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

•       Verbesserte Strafverfolgung

•       Wahrnehmung des Hausrechts

Zu Videoüberwachungen sonstiger Privater ist keine Aussage möglich (s. zu 1.).

zu 3.

Der Umgang mit den seitens der Polizei erstellten Videoaufnahmen und der sich daraus ergebenden Daten ist in § 32 des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geregelt.

Die Videoüberwachung bei den oben angeführten städtischen Töchtern und Gesellschaften erfolgt unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

Ergänzend hat die OsnabrückHalle mitgeteilt, dass dort keine Daten gespeichert werden. Im Zuge des Abschlusses der Baumaßnahmen des 2. Bauabschnittes ist geplant, per Beschilderung auf die ggf. erfolgende Videoüberwachung hin zu weisen.

Das Klinikum weist ergänzend darauf hin, dass eine Sicherung der Daten nur dann erfolgt, wenn dies zu Auswertungszwecken zur Erreichung der o.g. Ziele notwendig ist. Hierbei werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten

Zu Videoüberwachungen sonstiger Privater ist keine Aussage möglich (s. zu 1.).

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