Bereitstellung von Lehrer-iPads

Bereitstellung von Lehrer-iPads / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Schul- und Sportausschuss am 10.03.2022

21.02.22 –

Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der jüngsten Berichterstattungen und Diskussionen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von 1.600 Lehrer-iPads und fehlender Software bitten wir die Verwaltung um Klarstellung des Sachverhalts unter Berücksichtigung folgender Fragen:

  1. Welche bei Anschaffung der Tablets für die Lehrerschaft nicht mitgelieferte Software wird aus Sicht der Lehrerschaft zwingend zum Einsatz benötigt?
  2. Warum wurden die Mitglieder des Schul- und Sportausschusses nicht frühzeitig von der Verwaltung über die Problematik von möglichweise unzureichend ausgestatteten Endgeräten in Kenntnis gesetzt?
  3. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um Darstellung/Klärung, wie der Support der schulischen Endgeräte der Lehrerinnen und Lehrer unter Bezugnahme auf die Zuständigkeiten von Land und Kommunen zukünftig sicherstellt wird.
     

In ihrer Mitteilungsvorlage vom 21.02.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Die Software, die aus Sicht der Lehrerschaft zwingend für den Einsatz benötigt wird, müsste von den Lehrenden angezeigt werden. Aus Sicht der Stadt Osnabrück kann allerdings die Darstellung erfolgen, wie sämtliche Tablets bei der Auslieferung und bei der Übergabe an die Lehrenden ausgestattet sind.

Der Fachbereich Bildung, Schule und Sport konnte im vergangenen Jahr erfolgreich die der Stadt Osnabrück bereitgestellten Fördergelder zur Beschaffung der mobilen Endgeräte für Lehrkräfte in Höhe von rd. 1,1 Mio. € einwerben. Davon konnten nach europaweiter Ausschreibung 2.073 Endgeräte (464 Laptops und 1.609 iPads) angeschafft werden.

Im Rahmen der Tabletausschreibung erfolgte im Vorhinein die Verständigung mit den Schulen, sich auf iPads zu beschränken. So konnten im Herbst des vergangenen Jahres iPads der 9. Generation mit 256 GB für die Lehrenden in Auftrag gegeben werden.

Mit der Förderrichtlinie vom Land wird darauf hingewiesen, dass eine Bereitstellung von Mitteln für den laufenden Betrieb, für die Wartung und für die Reparatur nicht erfolgt. Mit dem Zuwendungsbescheid ergeht eine Konkretisierung dahingehend, dass diese Maßgabe auch für die Anschaffung von Anwendungssoftware gilt.

Vorhandene Ausstattung (Betriebssystem/Software):

Die bestellten und mittlerweile ausgelieferten iPads verfügen über das aktuelle Betriebssystem iPadOS 15. Die Tablets von Apple sind u.a. ausgestattet mit einem Mailprogramm, dem Chatprogramm FaceTime, dem Kartendienst Apple Karten, Notizen, Safari (Webbrowser), Siri, Übersetzen, Sprachmemos usw. Darüber hinaus sind bereits vorinstalliert die Textverarbeitungssoftware pages, das Tabellenkalkulationsprogramm numbers, das Präsentationsprogramm keynote, das Videoprogramm clips und noch weitere Programme.

Nicht vorhanden sind u.a. die kostenpflichtigen Produkte von Microsoft-Office. Im Rahmen einer Anfrage im vergangenen Jahr hat das Land darauf hingewiesen, dass derartige Pakete nicht übernommen werden und verweist somit auf kostenfreie Angebote, wie bspw. LibreOffice. Das Regionale Landesamt hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass in der Nds. Bildungscloud kostenfreie Office-Pakete für Lehrende zur Verfügung stehen.

Dennoch sind die ausgelieferten Endgeräte mit den vorhandenen Apps voll funktionstüchtig und können vollumfänglich in das Schulnetz integriert werden.

Die Berichterstattung in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) mit der Überschrift „Eine Million Euro vom Land für 1600 unbrauchbare Lehrer-iPads?" hat für verschiedenartige Reaktionen gesorgt. Lehrende und Schulleitungen haben sich mitunter auch an die Stadt Osnabrück gewandt, um die eigene Sichtweise klarzustellen.

So geht aus einem Schreiben eines Fachleiters am Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an Gymnasien hervor, dass „der Großteil der Kolleginnen und Kollegen sehr erfreut ist, dass nun (endlich) Dienstgeräte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bringe Apple genügend Applikationen „on board“ mit, um Unterrichtsvorbereitungen und Schülerdatenverwaltung zu unterstützen.“ In dem Schreiben wird weiter angeführt, dass individuelle Applikationen zwar eventuell den Lehr- und Lernprozess erleichtern, aber für die Grundtätigkeiten einer Lehrkraft nicht zwangsläufig notwendig seien.

Andere Lehrkräfte heben die gute und unkomplizierte Einbindung der digitalen Endgeräte in die vorhandene digitale Infrastruktur in den städtischen Schulen hervor.

Zu 2.:

Die Verwaltung hat die Mitglieder des Schul- und Sportausschusses fortlaufend über die Umsetzung des Förderprogrammes zur Beschaffung der mobilen Endgeräte für Lehrkräfte informiert. So wurde in der Sitzung am 24.06.21 darüber berichtet, dass einen Tag zuvor die Förderrichtlinien vom Land veröffentlicht wurden und eine Abstimmung mit den städtischen Schulen erfolge.

In der darauffolgenden Sitzung am 16.09.21 wurde der Ausschuss in Kenntnis gesetzt, dass die Bedarfe formuliert und die Fördermittel in vollständiger Höhe abgerufen wurden. Darüber hinaus erfolgte die Information, dass die europaweite Ausschreibung zweckentsprechend auf den Weg gebracht wurde.

Einen Austausch über die Lieferung der Geräte und über die offene Finanzierung der schulbezogenen Lernsoftware sowie kostenpflichtige Office-Pakete fand in der dann folgenden Sitzung am 27.01.22 statt.

Die mobilen Endgeräte sind nach den vorangegangenen Ausführungen vollumfänglich funktionsfähig und können ohne weitere Softwarepakete für den Schulbetrieb eingesetzt werden, so dass die Endgeräte nach der Zweckbestimmung des Förderprogrammes nicht unzureichend ausgestattet sind.

Die Schulen wurden mit einem Schreiben vom 03.12.21 erneut über die Vorgaben aus der Richtlinie und der daraus folgenden Ausstattung hinsichtlich der Anwendersoftware informiert.

Im Januar 2022 fanden Online-Veranstaltungen zur Digitalisierung mit den Schulleitungen der Schulen in städtischer Trägerschaft statt. Die Situation mit den bereitgestellten Tablets wurde in diesen Runden durchaus thematisiert, jedoch nicht als Problemfeld identifiziert. Es erfolgte hiervon ausgehend ein Austausch über alternative Möglichkeiten.

Es wurde zu keinem Zeitpunkt eine flächendeckende Forderung an den Schulträger Stadt Osnabrück formuliert, für diese Ausstattung zu sorgen und somit die Finanzierung sicherzustellen.

Da hier keine Problematik festgestellt und auch keine Verantwortlichkeiten bei der Stadt Osnabrück gesehen wurden, sind die Ausschussmitglieder nicht außerhalb der regulären Sitzungsreihenfolge darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Durch die Erläuterungen in der Sitzung am 27.01.22 wurde das Thema medial aufgegriffen und in dem Zeitungsbericht als Problemfeld beschrieben.

Zu 3.:

In der Förderrichtlinie vom Land wird u. a. darauf hingewiesen, dass Wartung und Reparaturen nicht gefördert werden. In den ergänzenden Erläuterungen vom Referat Bildung in der digitalen Welt vom Nds. Kultusministerium aus Juni 2021 wird darauf hingewiesen, dass der First-Level-Support in den Schulen durch Landespersonal sichergestellt werden kann. Der Schulträger ist danach nicht verpflichtet, weiteren Support für die Leihgeräte der Lehrkräfte zu gewährleisten.

In einem Rundschreiben des Nds. Städtetages vom 24.08.2021 (Nr. 631/2021) weist Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning darauf hin, dass die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten nicht als Schulträgeraufgabe anerkannt werde. Es sei vielmehr Aufgabe des Dienstherrn – also des Landes Niedersachsens – die Lehrkräfte entsprechend auszustatten. Es sei und bleibe eine einmalige Ausnahme, dass die Schulträger Endgeräte für Lehrkräfte beschaffen. Es sei somit nicht Aufgabe der Schulträger, die Mittel für digitale Endgeräte für Lehrkräfte mit Schulträgermitteln aufzustocken.

Der IT-Support in den Schulen wird seit Jahren über den Verein für Schul-IT sichergestellt. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss der regionalen Schulträger Stadt und Landkreis Osnabrück sowie landkreiseigene Kommunen. In der Mitgliederversammlung am 21.12.2021 wurde von allen Mitgliedern einvernehmlich bekräftigt, dass für den Support der Lehrerendgeräte der kommunale Verein Schul-IT nicht zuständig sei und die Verantwortung beim Land gesehen werde.

Somit erfolgt auch im Verantwortungsbereich der Stadt Osnabrück die Administration und die Einbindung der Geräte über den Verein für Schul-IT, allerdings ist der laufende Support über das Land sicherzustellen.

Kategorie

Anfrage | Bildung | Digitalisierung und Datenschutz

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