Serviceleistung der Ausländerbehörde

Serviceleistung der Ausländerbehörde / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung am 22.06.2022

14.06.22 –

Sachverhalt:

Von ausländischen Mitbürger:innen erreichen uns immer wieder Beschwerden über mangelnde Terminvergaben und Nichterreichbarkeit der Mitarbeiter:innen der Ausländerbehörde. Dies bringt für die Betroffenen weitreichende Probleme mit sich, weil sie z.B. bei Ausweiskontrollen ihren Status nicht gesetzeskonform nachweisen können. Außerdem erschwert es die Arbeits- und Wohnungssuche. Als zusätzliche Herausforderung und Belastung erweist sich darüber hinaus der Umstand, dass Geflüchtete nie Eingangsbestätigungen für ihre Dokumente von der Ausländerbehörde erhalten. Und das, nachdem sie oft mit extrem hohen Aufwand die geforderten Dokumente - teilweise auch aus ihrer Heimat - beschafft haben und nun befürchten, sie seien verloren gegangen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie schätzt die Verwaltung die gegenwärtige Serviceleistung der Ausländerbehörde ein? (bitte unter Rückgriff auf Statistiken für die Jahre 2020, 2021 und 2022)
  2. Welche weiteren Ursachen neben der zweifellos bestehenden Mehrbelastung durch den Krieg in der Ukraine erschweren die zügige Bearbeitung der Anliegen der ausländischen Mitbürger:innen?
  3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung sind geplant?
     

In ihrer Mitteilungsvorlagevom 20.06.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

In Bezug auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden ist die Situation in der Ausländerbehörde derzeit sehr angespannt und hat direkte und unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der Serviceleistungen. Insbesondere muss die derzeitige telefonische Erreichbarkeit als nicht zufriedenstellend gesehen werden.

Hingegen bewegt sich die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel auf dem Niveau des Jahres 2019. Das Jahr 2020 erscheint aufgrund des allgemeinen Lock-Downs während der Corona-Pandemie nicht geeignet, als Vergleichszeitraum genutzt zu werden. 

Erteilte Aufenthaltstitel; vergleichbare Zeiträume Januar bis Mai 2019-2022:

Aufenthaltstitel

2019

2020

2021

2022

 

Humanitär

835

520

721

804

 

Familie

661

257

715

524

 

Ausbildung

233

132

194

162

 

Erwerbstätigkeit

110

103

154

149

 

Fiktion

940

812

1327

1041

 

Niederlassung

391

264

743

560

 

 

3170

2088

3854

3240

 

 

 

 

 

 

 

Gestattung

523

714

315

267

 

Duldung

1355

850

722

584

 

Gesamt

5048

3652

4891

4091

 

Zu 2.:

Die Mehrbelastung durch die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine ist zweifelsohne ein Grund, warum sich die Lage in der Ausländerbehörde aktuell zugespitzt hat. So wurden innerhalb weniger Wochen so viele Geflüchtete aufgenommen, wie während der „Flüchtlingswelle 2015/2016“ innerhalb von zwei Jahren.

Hierzu wurden in Sonderaktionen alle Mitarbeitenden für eine Erstregistrierung und die Koordinierung der Anfragen aus dem Tagesgeschäft herausgenommen, sodass eine Sachbearbeitung der sonstigen Anliegen tageweise nicht stattgefunden hat. Für die nunmehr für zu erteilenden Aufenthaltstitel an die Ukrainerinnen und Ukrainer mussten zwei Mitarbeitende aus der Ausländerbehörde herausgenommen werden. Diese Arbeitsraten müssen von den verbliebenen Mitarbeitenden aufgefangen werden.

Nach wie vor ist die Personalfluktuation ein großes Problem in der Ausländerbehörde.

Der eigentlich mit drei Mitarbeitenden besetzte Serviceschalter ist aufgrund von Personalfluktuation und Erkrankungen seit Monaten regelmäßig mit höchstens einer Person besetzt. Auch diese Aufgaben werden vertretungsweise von den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde mit aufgefangen. Inzwischen konnte hier eine Stelle erneut besetzt werden. In der Ausländerbehörde selbst waren in den letzten drei Monaten zwei Stellen nicht besetzt. Die Nachfolgebesetzungen werden gerade eingearbeitet.

Inzwischen ist auch wieder ein Anstieg bei den Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu verzeichnen. Auch haben die Botschaften zwischenzeitlich ihre Arbeit wieder vollumfänglich aufgenommen, so dass auch von dort vermehrt wieder Visa-Anträge eingehen, welche naturgemäß vermehrte Zuzüge nach sich ziehen. Gleiches gilt für die nunmehr wieder mögliche Einreise zu Besuchszwecken. Hierfür werden vermehrt Termine zwecks Abgabe einer Verpflichtungserklärung nachgefragt.

Letztlich ist auch die Zahl der in Osnabrück lebenden Ausländerinnen und Ausländer in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

Entwicklung der Ausländerzahlen insgesamt:

 

31.12.2014

31.12.2015

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2020 

31.12.2021

Ausländer EU

 

      7.499           

      8.449           

       9.318           

     9.342           

      9.666           

        9.528

Ausländer Drittstaat

      10.111         

      12.044         

      14.835          

      15.425         

      15.940         

16.829

Ausländer gesamt

        17.610

      20.493         

      24.153          

      24.767         

       25.606        

 26.357


Vergleich Flüchtlingszahlen incl. Familiennachzug:            

2015:  2069 Personen

2019: 5924 Personen

2021: 5920 Personen

Hier ist im Vergleich von 2015 zu 2021 ein Anstieg von 186% zu verzeichnen.

Die steigenden Ausländerzahlen wirken sich mithin unmittelbar auf die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle der einzelnen Mitarbeitenden aus.

Zu 3.:

Als erste kurzfristige Maßnahme wird die telefonsiche Erreichbarkeit verändert. Es bleibt grundsätzlich bei den festgelegten Zeiten, zu denen auschließlich die Telefonanrufe angenommen werden, aber es wird nicht mehr nur eine zentrale Rufnummer geschaltet sein, sondern die Mitarbeitenden sind über die jeweilige Durchwahl erreichbar, so dass die Anrufenden direkt ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in ihr Anliegen vorbringen können.

Der Verwaltungsausschuss hat der befristeten Einstellung von zwei Mitarbeitenden für das Ukraine-Büro zugestimmt. Die Bewerberlage ist mit drei Bewerbungen als eher unterdurchschnittlich zu bewerten. Nachdem eine Bewerbung zurückgezogen wurde, konnte aus den zwei verbleibenden Bewerbungen eine Einstellung (voraussichtlich zum 1. Juli 2022) realisiert werden.

Desweiteren werden ab Mitte Juli 2022 zwei Einsatzkräfte die Ausländerbehörde unterstützen.

Eine Entspannung bei der Arbeitsbelastung ist mittelfristig nicht zu erwarten. Auch mit Blick auf das Onlinezugangsgesetz werden hier keine spürbaren Entlastungen zum Tragen kommen. Dieses ist u.a. der Tatsache geschuldet, dass der möglichen Digitalisierung mehr oder weniger vollständig der rechtliche Rahmen fehlt. 

Für den Stellenplan 2023 beantragt die Verwaltung daher drei weitere VZÄ sowie den Wegfall der vorhandenen kw-Vermerke (31.12.2022) bei fünf Stellen (zweimal Sachbearbeitung Ausländerbehörde, dreimal Serviceschalter).

Kategorie

Anfrage | Migration, Integration | Soziales | Verwaltung

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