
28.04.25 –
Die Stadt Osnabrück arbeitet derzeit an der Einführung einer Bezahlkarte für Menschen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Karte ähnelt äußerlich einer Visa-Karte und soll das Bezahlen in Geschäften ermöglichen.
Die GRÜNE Ratsfraktion sieht die Einführung dieses Instruments jedoch sehr kritisch.
Aus unserer Sicht fördert die Bezahlkarte Stigmatisierung, Ausgrenzung und Diskriminierung. Betroffen wären in Osnabrück lediglich rund 200 Menschen, die künftig in zentralen Lebensbereichen anders behandelt würden als andere Leistungsbeziehende.
Bislang erhalten Asylsuchende ihre Leistungen überwiegend per regulärer Kontoüberweisung. Mit der Bezahlkarte wären Bargeldauszahlungen auf maximal 50 Euro im Monat begrenzt, Ausnahmen müssten jeweils im begründeten Einzelfall beantragt und geprüft werden.
Vertreter*innen der Flüchtlingssozialarbeit – etwa von Caritas und Exil – weisen ausdrücklich darauf hin, wie wichtig Bargeld im Alltag ist, zum Beispiel für Einkäufe auf Flohmärkten oder in kleineren Geschäften.
Ein zentrales Argument für die Bezahlkarte ist angeblich die Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Das Gegenteil ist der Fall. Überweisungen und Daueraufträge – etwa für Miete oder Energiekosten – sind eingeschränkt und müssen von der Verwaltung kontrolliert werden.
Nach Angaben der Landesregierung belaufen sich allein die Kosten für Niedersachsen auf rund eine Million Euro. Hinzu kommt der erhebliche Aufwand in den Kommunen. Die Stadt Marl rechnet mit 30 Minuten zusätzlicher Arbeit pro anspruchsberechtigter Person und Monat. Für Osnabrück würde das einen zusätzlichen Personalbedarf von rund ¾ Stelle bedeuten.
Auch die politischen Ziele, die mit der Bezahlkarte verbunden werden, werden klar verfehlt. Weder werden dadurch Migrationszahlen gesenkt, noch wird Schleuserkriminalität bekämpft.
Menschen, die vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Hunger fliehen, lassen sich nicht davon abhalten, dass in Deutschland eine Bezahlkarte eingeführt wird. Ebenso unrealistisch ist die Annahme, dass mit Leistungen unterhalb des Existenzminimums nennenswerte Geldbeträge an Familien im Herkunftsland oder an Schleuser überwiesen werden könnten.
Wir fordern daher das Land Niedersachsen auf, der Stadt Osnabrück und anderen Kommunen Gestaltungsspielräume einzuräumen, um das Modell der Bezahlkarte so weiterzuentwickeln, dass
diskriminierende und stigmatisierende Effekte vermieden werden und
der massive Verwaltungsaufwand für Kommunen deutlich reduziert wird.
Ein mögliches Vorbild ist die von der Stadt Hannover 2023 eingeführte „SozialCard“. Sie setzt auf Teilhabe statt Kontrolle, auf Vertrauen statt Stigmatisierung und ermöglicht eine praktikable Umsetzung ohne zusätzliche bürokratische Belastungen.
Für uns ist klar: Sozialpolitik muss Menschenwürde achten und Integration fördern – nicht Misstrauen organisieren.
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