Jedes Ratsmitglied und jede Fraktion hat das Recht einen Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung des Rates oder eines Fachausschusses zu setzen, also einen Antrag zu stellen. Stimmen mehr als die Hälfte der 51 Mitglieder des Stadtrates einem Antrag zu, ist er angenommen und die Stadtverwaltung Osnabrück muss diesen umsetzen.
Hier findet Ihr, finden Sie unsere Anträge der letzten Wochen und Monate.
Mit Hilfe von Anfragen kann die Verwaltung befragt werden. Anfragen dienen der Informationsbeschaffung und Kontrolle. Jedes Ratsmitglied und jede Fraktion hat das Recht, eine Anfrage im Rat oder in einem zuständigen Fachausschuss zu stellen.
Hier findet Ihr, finden Sie unsere Anfragen der letzten Wochen und Monate.
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