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02.02.16 –
Beschluss:
Die Stadt Osnabrück setzt sich dafür ein, dass sich der Deutsche Städtetag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für fahrradfreundliche Lichtsignalanlagen (wie der Kanton Basel-Stadt es seit 2013 im Rahmen eines Pilotversuchs durchführt) ausspricht. Vorrangig soll dabei der Grünpfeil (analog STVO Zeichen 720) eingeführt werden, der dem Radverkehr das Rechtsabbiegen bzw. das Geradeausfahren (an T-Kreuzungen ohne Verkehr von oder nach rechts) bei Rotlicht ermöglichen soll.
Sachverhalt:
In Frankreich wurde im Zuge des „Plan National Velo“ ein neues Schild und Ampelsignal getestet, das Radfahrer bei roter Ampel das Rechtsabbiegen und Geradeausfahren erlaubt. In den Niederlanden gibt es bereits seit 1990 die Regelung „rechtsaf voor fietsers vrij“.
Beim Pilotprojekt in Basel werden Maßnahmen getestet, die dem Fahrradverkehr Erleichterungen an Lichtsignalanlagen bringen. In einigen speziell signalisierten Kreuzungen in Basel sind die Lichtsignalanlagen versuchsweise so ausgestattet, dass Fahrradfahrer auch bei Rot rechts abbiegen oder zusammen mit Fußgängern die Kreuzung überqueren dürfen. Basel nimmt damit schweizweit eine Vorreiterrolle ein. Ziel ist es, zu untersuchen, inwiefern sich die Verkehrsführung verbessern und die Wartezeiten für Fahrradfahrer an den Versuchsanlagen verringern lassen. Damit soll auch eine erhöhte Akzeptanz der Lichtsignalregelung erreicht werden.
Mehr Informationen zu dem Pilotversuch finden sich auf den Seiten des Amtes für Mobilität des Kantons Basel-Stadt: www.mobilitaet.bs.ch/velo/pilotversuch.html
Radfahrer, die an einer Ampelkreuzung lediglich nach rechts auf einen Radweg abbiegen wollen, müssten im Prinzip nicht bei Rot warten, da sie keinem Kfz-Verkehr in die Quere kommen. Eine solche Situation mit einem direkt hinter dem Rotlicht rechts abgehenden Radweg gibt es beispielsweise an der Einmündung der Dielinger Straße auf den Wall. EinGrünpfeil für Radfahrer würde den Radfahrern das Überfahren des Rotlichtes erlauben. Eine ähnliche Situation liegt vor, wenn eine geradeaus zeigende Ampel Rot anzeigt, jedoch auch hier ein bei Rot fahrendes Fahrrad keinem Autoverkehr in die Quere käme (da keine Straße rechts abbiegt). Eine Grünpfeilregelung mit einem geradeaus zeigenden Grünpfeil würdeauch hier den Radfahrern das Überfahren des Rotlichts erlauben (z.B. Natruper Straße / Artilleriestraße stadtauswärts oder Erich-Maria-Remarque Ring / Nonnenpfad Richtung Bahnhof). Querendem Verkehr ist in jeder Grünpfeil-Regelung grundsätzlich Vorrang zu gewähren.
Die Bundesregierung hält „aus Gründen der Verkehrssicherheit eine zusätzliche Regelung nur für Fahrradfahrer“ nicht für erforderlich. Viele deutsche Städte sehen dies anders und wollen diese Möglichkeit der Radverkehrsförderung und -beschleunigung erhalten. In Berlin, Hamburg, Dortmund, Göttingen, Köln und München sind deshalb bereits ähnliche Anträge beschlossen worden.
gez. Michael Hagedorn gez. Frank Henning gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde
gez. Dr. Thomas Thiele
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
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