Bebauungsplan Nr. 432 - östlich Am Boddenkamp

Bebauungsplan Nr. 432 - östlich Am Boddenkamp - Beschluss überarbeitetes städtebauliches Konzept / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 01.12.2022

01.12.22 –

Beschluss:

Die vorliegende Variante 5 wird unter Berücksichtigung der folgenden Punkte als städtebauliches Konzept beschlossen und dient als Grundlage für die weitere Bauleitplanung.

  1. Die Planungen werden dahingehend angepasst, Besucherparken im öffentlichen Raum in geringem Umfang zu ermöglichen. Hierbei ist auch das ebenerdige Parken von körperlich eingeschränkten Personen zu berücksichtigen. Die Parkplätze sind verkehrsrechtlich gegen Dauerparken zu sichern, um sie für Besucher:innen verfügbar zu halten.
     
  2. Das im Plangebiet am linken Rand in Richtung Zittauer Str. liegende MFH mit 5WE wird zugunsten einer Bebauung mit Reihenhäusern aufgegeben.
     
  3. Die Geschossigkeit ist im Übergang zur Bestandssiedlung von drei auf zwei Geschosse herunter zu staffeln.
     
  4. Im Plangebiet sollen ca. 90 Wohneinheiten entstehen.
     
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, darzulegen, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Erschließung des Plangebiets zu fördern. Dies betrifft u.a. Maßnahmen für eine verbesserte Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, die Steigerung der Qualität von Rad- und Fußwegen in die Innenstadt und nach Wissingen sowie die Frage der Abdeckung des Plangebiets mit ausreichend Kitaplätzen.
     
  6. Die Verwaltung wird gebeten, mitzuteilen, welche offenen Fragen bei der Planung noch in Abstimmung mit der direkt an das Planungsgebiet angrenzenden Gemeinde Bissendorf zu klären sind (z.B. Entwässerung) und wann mit dieser Klärung zu rechnen ist.
     

Sachverhalt:

Begründung folgt mündlich.


gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt

gez. Robert Alferink
SPD-Fraktion

Abweichender Beschluss:

Die vorliegende Variante 5a wird unter Berücksichtigung der folgenden Punkte als städtebauliches Konzept beschlossen und dient als Grundlage für die weitere Bauleitplanung.

  1. Die Planungen werden dahingehend angepasst, Besucherparken im öffentlichen Raum in geringem Umfang zu ermöglichen. Hierbei ist auch das ebenerdige Parken von körperlich eingeschränkten Personen zu berücksichtigen. Die Parkplätze sind verkehrsrechtlich gegen Dauerparken zu sichern, um sie für Besucher:innen verfügbar zu halten.
     
  2. Das im Plangebiet am linken Rand in Richtung Zittauer Str. liegende MFH mit 5WE wird zugunsten einer Bebauung mit Reihenhäusern aufgegeben.
     
  3. Die Geschossigkeit ist im Übergang zur Bestandssiedlung von drei auf zwei Geschosse herunter zu staffeln.
     
  4. Im Plangebiet sollen ca. 90 Wohneinheiten entstehen.
     
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, darzulegen, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Erschließung des Plangebiets zu fördern. Dies betrifft u.a. Maßnahmen für eine verbesserte Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, die Steigerung der Qualität von Rad- und Fußwegen in die Innenstadt und nach Wissingen sowie die Frage der Abdeckung des Plangebiets mit ausreichend Kitaplätzen.
     
  6. Die Verwaltung wird gebeten, mitzuteilen, welche offenen Fragen bei der Planung noch in Abstimmung mit der direkt an das Planungsgebiet angrenzenden Gemeinde Bissendorf zu klären sind (z.B. Entwässerung) und wann mit dieser Klärung zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis:

Punkte 1-3 mehrheitlich angenommen, Punkte 4-6 einstimmig angenommen.

Kategorie

Antrag | Stadtentwicklung | Verkehr | Wohnen

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