Bebauungsplan Nr. 600 - Einkaufszentrum Neumarkt - (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - Satzungsbeschluss

29.07.14 –

Beschluss:

Über die zum Bebauungsplan Nr. 600 - Einkaufszentrum Neumarkt - (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Planbereich:  zwischen Neumarkt, Johannisstraße, Große Rosenstraße, Kolpingstraße und Lyrastraße vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend dem der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlag beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird in der vorliegenden Fassung gem. § 1 Abs. 3 und § 10 BauGB i. V. m. § 58 NKomVG als Satzung mit der vorgelegten Begründung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.

 

 

ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp

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Antrag | Arbeit, Wirtschaft | Innenstadt | Stadtentwicklung

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