29.07.14 –
Beschluss:
Über die zum Bebauungsplan Nr. 600 - Einkaufszentrum Neumarkt - (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Planbereich: zwischen Neumarkt, Johannisstraße, Große Rosenstraße, Kolpingstraße und Lyrastraße vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend dem der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlag beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird in der vorliegenden Fassung gem. § 1 Abs. 3 und § 10 BauGB i. V. m. § 58 NKomVG als Satzung mit der vorgelegten Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.
Medien
Kategorie
CDU-Generalsekretär Linnemann findet, Rentner*innen in Deutschland würden zu wenig arbeiten. Statt den Menschen Faulheit zu unterstellen, [...]
Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden [...]
Am 17. Mai ist der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit – oder kurz: IDAHOBIT*. Die Rechte queerer Menschen [...]