Nachhaltiges Bauen in Osnabrück

Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion zum SPD-Antrag in der Ratssitzung am 09.02.2021

09.02.21 –

Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion zum Antrag der SPD-Fraktion in der Ratssitzung am 09.02.2021. Den Anntrag gibt es hier.

Der Antrag wurde in folgender Fassung einstimmig beschlossen.


Beschluss:

Der folgende Änderungsantrag wird gemeinsam mit dem Ursprungsantrag (VO/2021/6458) in die Fachausschüsse verwiesen und soll zunächst im Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement und anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt behandelt werden:

Die Stadt Osnabrück macht sich den „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bei der Errichtung von städtischen Immobilien zu nutzen. In Form einer lokal anwendbaren Bewertungsgrundlage werden praxisnahe Vorgaben für das nachhaltige Planen, Bauen und Betreiben von städtischen Eigengebäuden wie Schulen und Sporthallen entwickelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beraten.

Bei der Projektvergabe von städtischen Grundstücken können eingereichte Bauprojekte anhand des städtischen Leitfadens auf ihre Nachhaltigkeit geprüft und bewertet werden und finden so in Form einer ökobilanziellen Betrachtung Berücksichtigung bei der Vergabe.

Diese Bewertungsgrundlagen können darüber hinaus projektbezogen beim Errichten von Gebäuden durch städtische Gesellschaften wie der WiO, das Klinikum, sowie größeren privatwirtschaftlichen Bauprojekten Anwendung finden.

Bei kleinen Bauvorhaben im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser oder kleinen Mietobjekten, kann der städtische Leitfaden als Handreichung an die Bauwilligen als Impuls für nachhaltiges Bauen ausgehändigt werden.

In Bezug auf Flächenressourcen wird eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme durch Gebäude angestrebt. Die Bauweisen und die Bauformen sollen gleichermaßen energetische Eigenschaften, sowie in Bezug auf mikroklimatische Einflüsse, positive Eigenschaften auf die Schonung des Stadtklimas (z.B. Strömungsverhalten von Kaltluft und Regenwasser Versickerung auf Flächen/Teichanlagen, etc.) aufweisen.

Da, wo die bestehenden Standards der Stadt darüber hinausgehen, wie beim Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden, orientiert sich die Stadt daran.

Kategorie

Antrag | Stadtentwicklung | Themen | Wohnen

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