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22.09.20 –
Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion zum Antrag der UFO-Fraktion im Rat am 22.09.2020. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer dauernden Anlaufstelle für Eigentümerinnen und Eigentümer, die leerstehenden Wohnraum - auch einzelne Wohnungen - haben und an der Stadt/Wohnungsgesellschaft WIO als Mieter/untervermietender Vermieter, interessiert wären. Als Mieterinnen und Mieter kommen zum Beispiel Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen in Betracht.
Die Verwaltung wird beauftragt,
unter anderem zwei Gestaltungsmodelle zu prüfen:
1. Vermietern wird eine zeitlich befristete Kooperation mit der Stadt/WIO als Verwalterin angeboten.
Diese übernimmt für den Zeitraum von zwei Jahren ggf. mit Verlängerungsoption stellvertretend die Funktion der Vermieterin/ des Vermieters. (angelehnt an das Münchner Modell)
2. Die Stadt/ ggf. die WIO wird unbefristet Mieter und Vermieter (Untervermietung) von leerstehenden Wohnungen/Wohnraum.
Wie könnte eine Vertragsgestaltung aussehen, die es ermöglicht, dass die Stadt Wohnraummiete dauerhaft als Untervermieter anbieten kann?
und zu prüfen:
- wo diese individuellen Vermietungs-Projekte in der Verwaltung angesiedelt werden können - z.B. bei der Kontaktstelle Wohnraum.
- ausgehend von 50 Wohnungen mit welchem Umfang bzgl. Mietausgaben und mit welchem Umfang bzgl. Mieteinnahmen sowie mit welchem Saldo zu rechnen ist.
- Mit welchen Kosten durch die Modelle sowie Versicherungen, Beratungsdienstleistungen zu rechnen ist.
- Wie Wohnungsgesellschaften wie z.B. die WGO in den Kreis der Vermieter aufgenommen werden können.
- Für welchen Kreis von Mieterinnen und Mietern solche Modelle sinnvoll wären.
Vgl. Gestaltung von Mietverhältnissen mit dem Frauenhaus in Osnabrück und Münchner Modell IIb ab Seite 7,
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/5154251.pdf
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