Teileinziehung der Straße Neumarkt und Teilbereich Neuer Graben

Änderungsantrag Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Linke, SPD, UWG/Piraten zu TOP 10.4

14.03.17 –

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • sämtliche erhobenen Einwände (nach bisheriger Auskunft 18 an der Zahl) und sämtliche bisher von der Planungsverwaltung für eine Entscheidung aufbereiteten Unterlagen und Vorlagen spätestens bis zum 20.03.2017 den Fraktionen vorzulegen.
  • in der Sache dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt für die Sitzung am 30.03.2017 und die Ratssitzung am 25.04.2017 einen Beschlussvorschlag zur Beratung und Entscheidung vorzulegen, der das Ziel verfolgt, eine Teileinziehung am Neumarkt und am Teilbereich Neuer Graben zu erreichen.

Dabei soll die Teileinziehung nicht durch Einrichtung einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 2 mit Zusatzbeschilderung), sondern durch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Verbindung mit Ausnahmeregelungen für den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ohne Taxen und Mietwagen, den Lieferverkehr in der Zeit von 6:00 Uhr bis 10:30 Uhr und den Fußgänger- sowie Fahrradverkehr straßenverkehrsrechtlich umsetzen.

Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:

Nachhaltige Mobilität (Ziel 2016 – 2020)

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

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Antrag | Innenstadt | Stadtentwicklung | Verkehr

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