14.03.17 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Dabei soll die Teileinziehung nicht durch Einrichtung einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 2 mit Zusatzbeschilderung), sondern durch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Verbindung mit Ausnahmeregelungen für den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ohne Taxen und Mietwagen, den Lieferverkehr in der Zeit von 6:00 Uhr bis 10:30 Uhr und den Fußgänger- sowie Fahrradverkehr straßenverkehrsrechtlich umsetzen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Nachhaltige Mobilität (Ziel 2016 – 2020)
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Die Klimakrise ist längst keine abstrakte Zukunftsfrage mehr – Extremwetter, Ernteausfälle, Waldbrände und steigende Preise betreffen uns alle. [...]
CDU-Generalsekretär Linnemann findet, Rentner*innen in Deutschland würden zu wenig arbeiten. Statt den Menschen Faulheit zu unterstellen, [...]
Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden [...]