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05.09.17 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit Carsharing-Anbietern in Osnabrück zu ermitteln, in welchem Umfang für die nächsten Jahren zusätzliche Stellplätze für Carsharing Fahrzeuge notwendig werden. Auf Basis des am 1.09.2017 in Kraft tretenden Carsharing-Gesetzes sind entsprechend dem Bedarf im ersten Jahr, konkrete Stellplätze auszuweisen. Damit verbunden ist das Ziel, die Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr zugunsten des Klimaschutzes, der Lärmreduzierung und der Luftreinhaltung zu vermindern. Ein entsprechendes Maßnahmenprogramm ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zeitgerecht vorzulegen.
Sachverhalt:
Das neue Carsharing-Gesetz soll zum 1. September 2017 in Kraft treten. Es gewährt nicht nur Privilegien beim Parken, wie reservierte Parkplätze und die Befreiung von Parkgebühren. Es enthält darüber hinaus Regelungen, die verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben betreffen. Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien.
Carsharing-Anbietern mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen.
Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.
vgl. auch: www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12/2016-12-21-carsharing-gesetz.htmlcarsharing.de/bundestag-verabschiedet-carsharing-gesetzwww.vcd.org/themen/als-oekologischer-verkehrsclub-unterstuetzt-der-vcd-das-carsharing-wegen-seiner-positiven-auswirkungen-auf-den-klimaschutz-die-gesundheit-der-menschen-und-die-lebensqualitaet-in-den-staedten/
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
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