25.04.23 –
Beschluss:
Die „Vergaberichtlinie für städtische Wohnbaugrundstücke“ (Anlage zur Vorlage VO/2023/1820) wird vom Rat beschlossen. Die Vergabe erfolgt in der Regel in Erbbaurecht.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU- und BOB-Fraktion, der FDP/UWG-Gruppe sowie Herrn Jersch und Frau Oberbürgermeisterin Pötter angenommen.
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