30.08.16 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die zuletzt am 21.07.2015 geänderte Sondernutzungssatzung und Sondergebührenordnung der Stadt Osnabrück (vgl. VO/2015/5405) dahin gehend zu ändern ist, dass nicht-kommerzielle, ehrenamtlich organisierte Feste wie auch nicht gewinnorientierte Veranstaltungen gemeinnütziger Träger, die im Auftrag der Stadt tätig sind, von der Gebührenordnung befreit werden können. Dem Rat sind eine entsprechend geänderte Satzung und Gebührenordnung zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Nie wieder ist jetzt – und jetzt ist Erfurt! Am 4. und 5. Juli 2026 findet in Erfurt der Bundesparteitag der AfD statt. Gemeinsam mit Dir und [...]
Hitze tötet – und das im wachsenden Ausmaß. Rund 2.500 Menschen sind in Deutschland im vergangenen Jahr an den Folgen extremer Hitze gestorben. [...]
Nach der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist klar: Dieser Gesetzentwurf aus dem Hause Reiche ist klimaschädlich, sozial [...]