29.11.23 –
Beschluss:
Die wohnbauliche Entwicklung der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 620 – Windthorststraße/Kahle Breite – wird fortgeführt.
Das städtebauliche Leitbild zur Entwicklung eines Klimaquartiers im Bereich Windthorststraße/Kahle Breite wird beschlossen und dient als Basis für die Ausarbeitung eines konkreten städtebaulichen Entwurfs und für die weitere Bauleitplanung.
Für die bisherigen planerisch gesicherten Kleingarten-Erweiterungsflächen muss Ersatz geschaffen werden. Die Verfahren sind miteinander zu synchronisieren.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe FDP/UWG angenommen.
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