17.02.21 –
Antrag im Organisations-, Personal- und Gleichstellungsausschuss am 17.02.2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass eine einheitliche digitale Kontaktdatenerfassung in allen Bereichen, für die niedersächsische Corona-Verordnungen dieses vorsehen, umgesetzt wird. Die Lösung muss datenschutzkonform, nutzungsfreundlich und ressourcenschonend sein und sollte für Anwender*innen kostenlos sein. Eventuelle Lizenzgebühren oder andere Kosten sind dem Fachausschuss oder dem VA zum Beschluss vorzulegen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s zentrale/s Handlungsfeld/er:
Digitalisierung aktiv gestalten
Digitalisierung (Querschnittsziel 2021-2030)
Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.
Kategorie
Antrag | Digitalisierung und Datenschutz | Gesundheit, Verbraucherschutz
Wenige Monate vor der Landtagswahl tauscht die CDU in Sachsen-Anhalt kurzerhand ihren Ministerpräsidenten aus, damit der Neue mit Amtsbonus in [...]
Das Europäische Parlament hat den Mercosur-Vertrag zur rechtlichen Prüfung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das ist das falsche [...]
Bündnisgrüne Kreisverbands-Partnerschaften bieten die hervorragende Möglichkeit, sich durch Kooperationen zwischen Kreisverbänden gegenseitig [...]