30.06.26 –
Beschluss:
Unter der Bedingung der technischen, statischen und baurechtlichen Eignung und Instandsetzung des Gebäudes für das vorgelegte Konzept, der Beteiligung und Berücksichtigung der Interessen von Kindern sowie die Nutzung als Veranstaltungsort richtet dDie Stadt Osnabrück richtet zur Weiterentwicklung der Stadtbibliothek, zur Fortentwicklung ihres Profils als lernende Stadt und zur Stärkung der Innenstadt eine Kinderbibliothek in der Fußgängerzone ein. Hierfür wird die leerstehende Immobilie Krahnstraße 43 langfristig angemietet und die Abteilung Kinder aus der Zentralbibliothek dorthin verlagert.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel im Programm „Resiliente Innenstädte“ für das Projekt zu beantragen und für die Stärkung der Stadtbibliothek und der freiwerdenden Flächen in der Zentralbibliothek ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln, das den Weg der Umgestaltung der Stadtbibliothek zu einem Dritten Ort des Wissens unterstützt und vorhandene Ideen und Initiativen z.B. zum Thema MINT aufgreift. Für die Nutzung der freigewordenen Flächen wird mit dem Jugendparlament ein Beteiligungsverfahren entwickelt.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine räumliche Öffnung der Zentralbibliothek zur Lortzingstraße geschaffen werden kann, um beide Standorte zu verknüpfen.
Die klimaneutrale Sanierung des Gebäudes ist Bedingung für eine Anmietung über das Jahr 2040 hinaus.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein wirksames Kinderschutzkonzept für den Standort zu erarbeiten sowie den gesamten Bereich für Kinder verkehrssichernd zu gestalten und ausreichend Stellplätze für Fahrräder zu schaffen.
Die Finanzierung der Maßnahmen gehen nicht zu Lasten des Kulturbereichs.
Sollte das Gebäude Krahnstraße 43 nicht für die geplante Nutzung geeignet sein, wird die Verwaltung beauftragt, alternative Standorte für eine Bibliothekserweiterung im Innenstadtbereich zu suchen.
Der Rat der Stadt Osnabrück befürwortet die Einrichtung einer zukunftsfähigen, großen Stadtbibliothek („Haus des Wissens“) an einem dafür geeigneten und gut erreichbaren Ort, sobald die finanziellen Voraussetzungen dafür vorhanden sind.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt
Kategorie
Antrag | Bildung | Innenstadt | Kinder, Jugend, Familie | Kultur, Frieden | Stadtentwicklung
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