
01.10.19 –
Beschluss:
1. Die FMO Gesellschafter, so auch der Gesellschafter Stadt Osnabrück/OBG GmbH bekennen sich ausdrücklich zu der wichtigen regionalpolitischen Bedeutung des FMO. Vor diesem Hintergrund muss der FMO mit einer klaren Zukunftsperspektive auf sichere Füße gestellt werden, um seine wichtige Aufgabe für die Region wahrnehmen zu können.
2. Auf Basis des beiliegenden Finanzierungskonzeptes 2.0 bekundet der Rat seine grundsätzliche Bereitschaft, ab 2021 bis 2025 die Ausgabe von Gesellschafterdarlehen bis zur Höhe von 1.231.577 € p.a. bereitzustellen.
Die konkrete Beschlussfassung über die jährliche Darlehensgewährung erfolgt unter Berücksichtigung und Würdigung der tatsächlichen finanziellen Entwicklung des Flughafens auf der Basis der jeweilig vorhergehenden Wirtschaftsplangenehmigung, erstmalig im Jahr 2020.
3. Die Darlehen sind 3 Jahre tilgungsfrei und haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Zinshöhe wird jährlich nach Einholung einer entsprechenden Marktindikation festgestellt.
4. Das erste auszureichende Darlehen wird nach Beschlussfassung zum 15. Februar 2021 bereitgestellt. Die Zinshöhe wird nach Einholung einer beihilferechtlich notwendigen Indikation kurz vor der Auskehrung festgelegt. Die nachfolgenden Darlehen werden nach jeweiliger Beschlussfassung ggf. ebenfalls zu den jeweiligen Jahren am 15.02. bereitgestellt. Die OBG GmbH schließt dazu Darlehensverträge mit der FMO GmbH ab.
5. Die Stadt Osnabrück stellt der OBG GmbH die entsprechenden Mittel ggf. als Eigenkapitalzuführung zur Verfügung, sofern die OBG diese Mittel aus wirtschaftlichen Gründen nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stellen kann.
6. Der Vertreter der Stadt Osnabrück in der Gesellschafterversammlung der Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (OBG) Herr Oberbürgermeister Wolfgang Griesert wird angewiesen, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen der OBG entsprechend den jeweiligen Ratsbeschlüssen einer noch zu terminierenden Gesellschafterversammlung der OBG entsprechend zu stimmen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird bei Enthaltung von CDU, BOB und OB einstimmig angenommen.
ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp
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