Menü
26.09.22 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit den Trägern sozialer Hilfs- und Beratungsangebote Maßnahmen zu entwickeln, um kurzfristig auf den im Zuge von Energiekrise und Inflation gestiegenen Beratungs- und Hilfebedarf reagieren zu können. Dabei sind auch mögliche Unterstützungsbedarfe zugunsten der Träger zu ermitteln.
Die Ergebnisse sind in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 02.11.2022 vorzulegen.
Sachverhalt:
Die immer weiter steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten treffen Menschen mit geringen und zunehmend auch mit mittleren Einkommen besonders stark. Vor allem Familien, Alleinerziehende, viele Rentner:innen und Studierende können die Ausgaben nur noch schwer bzw. nicht mehr kompensieren. Hinzukommen die hohe Inflationsrate und die Tatsache, dass insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen kaum Spielräume haben, um auf Erspartes zurückzugreifen. Die Sozialverbände schätzen, dass ein Drittel der Bürger:innen keine Rücklagen hat. In der Folge wächst die Nachfrage an sozialen Hilfs- und Beratungsangeboten. Die sozialen Träger verzeichnen einen signifikanten Anstieg der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten. Zugleich sind sie selbst von Kostensteigerungen betroffen und gefordert, auf die akute soziale Lage zu reagieren.
gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
Abweichender Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit den Trägernder Arbeitsgemeinschaftder Freien Wohlfahrtspflege als Träger sozialer Hilfs- und Beratungsangebote Maßnahmen zu entwickeln, um kurzfristig auf den im Zuge von Energiekrise und Inflation gestiegenen Beratungs- und Hilfebedarf reagieren zu können. Dabei sind auch mögliche Unterstützungsbedarfe zugunsten der Träger zu ermitteln.
2. Die für die Stadt Osnabrück zuständigen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich zeitnah dafür einzusetzen, dass
a) vereinfachte Verhandlungen und bundesgesetzlich normierte Verbesserungen der Rahmenbedingungen zur Beschleunigung der Verhandlungen mit den Kosten- und Leistungsträgern möglich werden,
b) über die schnelle Installierung eines Rettungsschirms zusätzliche Sicherheit geschaffen wird,
c) eine Entlastung der Einrichtungen über den persönlichen Energiekostendeckel der Klientinnen und Klienten realisiert wird.
Die Ergebnisse zu 1. sind in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 02.11.2022 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der BOB-Fraktion angenommen.
Kategorie
Antrag | Energie | Soziales | Ukraine-Krieg
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]