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05.05.21 –
Anfrage im Organisations-, Personal- und Gleichstellungsausschuss am 05.05.2021
Sachverhalt:
Während der Corona-Pandemie wurden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen Homeoffice anzubieten, wo immer das betrieblich möglich ist. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat diese Entscheidung zum Schutz der Mitarbeiter*innen erlassen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Homeoffice und Telearbeit kann für viele Mitarbeiter*innen der Verwaltung auch nach der Corona-Pandemie viele Vorteile bieten, z.B. im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Wiedereinstieg in den Beruf nach dem Mutterschutz/der Väterzeit.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Führt die Personalverwaltung der Stadt Osnabrück eine regelmäßige Statistik, wie viele Mitarbeiter*innen der Stadt Osnabrück im Homeoffice oder mobil arbeiten (wenn ja, bitte vorlegen)?
2. Werden Mitarbeiter*innen der Stadt Osnabrück in Bereichen der Verwaltung, in denen aktuell Homeoffice angeboten wird, nach der Überwindung der Corona-Pandemie weiterhin diese Möglichkeit nutzen können?
3. Ist zwischen den Mitarbeiter*innen und der Verwaltung die Erreichbarkeit im Homeoffice oder des mobilen Arbeitens klar geregelt, so dass die Mitarbeiter*innen nicht in ihren Ruhe- und Freizeitphasen durch Anrufe, E-Mails etc. gestört werden?
Die Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, wonach Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten müssen, wo es möglich ist, ist bei der Stadt Osnabrück ein digitaler Workflow erarbeitet worden, über den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Nutzung von Homeoffice beantragen können. Insgesamt haben 1265 Mitarbeitende angegeben, grundsätzlich oder teilweise am häuslichen Arbeitsplatz arbeiten zu wollen. 278 Mitarbeitende teilten mit, Homeoffice generell nicht nutzen zu wollen (Stand: 03.05.2021).
Zahlen zur tatsächlichen Nutzung von Homeoffice/mobilem Arbeiten werden vom Referat für Strategie, Digitalisierung und Rat ermittelt und veröffentlicht. Laut aktueller Statistik waren von März 2020 bis März 2021 täglich durchschnittlich 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Homeoffice tätig, der Spitzenwert lag an einem Tag bei 900 zeitgleich aktiven User-Verbindungen. Darüber hinaus ist seit März 2020 die Anzahl der städtischen Notebooks um 70 % und die Anzahl der städtischen Smartphones und Tablets um 40 % gesteigert worden. Von Oktober 2020 bis März 2021 fanden über 25.000 Besprechungen über die Plattform Microsoft Teams statt. Weitere Zahlen zum Homeoffice bei der Stadt Osnabrück für den Zeitraum März 2020 bis März 2021 finden sich in der Anlage zu dieser Vorlage.
Zu 2.:
Die Verwaltung beabsichtigt, eine gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Dienststellen sowie dem Gesamtpersonalrat (GPR) erarbeitete Dienstvereinbarung zur Ein- und Durchführung von alternierender Telearbeit bei der Stadt Osnabrück in Kraft zu setzen, sobald die aufgrund der Pandemielage getroffenen Sonderregelungen zum Homeoffice mit sinkendem Infektionsgeschehen wieder aufgehoben werden können. Diese Dienstvereinbarung wird es sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, auch nach der Corona-Pandemie in einem vorher festgelegten zeitlichen Umfang von maximal 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz tätig zu sein, wenn die Arbeitssituation, die Arbeitsinhalte und die persönlichen Voraussetzungen dies zulassen.
Die konkreten Inhalte der Dienstvereinbarung wurden den Fachbereichsleitungen am 10.11.2020 sowie 09.02.2021 vorgestellt und fanden hier breite Unterstützung, sodass der Vorstand in seiner Sitzung am 09.03.2021 beschlossen hat, die Dienstvereinbarung zur finalen Abstimmung und Unterschrift dem GPR vorzulegen. Abschließende Verhandlungen finden derzeit statt. Der aktuelle Sachstand wird fortlaufend in der Verwaltung, u.a. in der Arbeitsgruppe der Zentralisten sowie der Runde der Fachbereichsleitungen, kommuniziert.
Parallel hierzu wird derzeit gemeinsam mit der Arbeitsgruppe, die bereits zur alternierenden Telearbeit beraten hat, eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten erarbeitet, da auch hier gesamtstädtisch großer Bedarf gesehen wird. Hierbei handelt es sich um eine Arbeitsform, bei der die Mitarbeitenden ihre Arbeitsleistung über verschiedene Kommunikationskanäle, z.B. per Laptop, an verschiedenen Orten eigenständig und eigenverantwortlich einteilen und dies situativ, d.h. ohne einen vorher festgelegten zeitlichen Rahmen erfolgt.
Zu 3.:
Die Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit, die im Anschluss an die Corona-Pandemie in Kraft treten wird, enthält klare Regelungen zur Erreichbarkeit während der Tätigkeit am häuslichen Arbeitsplatz. Demnach vereinbart die unmittelbare Führungskraft mit der/dem Mitarbeitenden unter Berücksichtigung privater und dienstlicher Erfordernisse Erreichbarkeitszeiten und gibt diese innerhalb der betroffenen Organisationseinheit bekannt. Die Erreichbarkeitszeiten müssen innerhalb der vereinbarten alternierenden Telearbeitszeit liegen. Außerhalb der vereinbarten Erreichbarkeitszeiten ist die/der Mitarbeitende grundsätzlich nicht verpflichtet, dienstlich erreichbar zu sein und hat das Recht, das mobile Gerät und das Telefon abzuschalten. Es gelten die Regelungen der gültigen Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeiten bei der Stadt Osnabrück. Die Erreichbarkeit während der alternierenden Telearbeit kann über geeignete Kommunikationsmittel am häuslichen Arbeitsplatz sichergestellt werden.
Der Entwurf für eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten enthält eine identische Regelung zur Erreichbarkeit.
Kategorie
Anfrage | Corona | Gesundheit, Verbraucherschutz | Themen | Verwaltung
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