BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Kommunale Wohnungsgesellschaft Osnabrück

Konzepte Bezahlbarer Wohnraum (FDP-Fraktion) - Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE, BOB zu TOP 4.1

28.05.19 –

Beschluss:

1. Um auf die Wohnungsknappheit von preisgünstigem Wohnraum kurzfristig reagieren zu können, wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, um Rahmenbedingungen zu verbessern in Form von u.a.:

• Verstärkung Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden / Grenzbebauungen

• Verstärkte Zusammenarbeit mit den bestehenden Wohnungsbaugesellschaften

• Überprüfung bebaubarer Flächen, die in der Vergangenheit bereits geplant und dann nicht verwirklicht wurden, z.B. ab Schledehauser Weg 95 bis Bruchweg/Gruner Berg

• Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Bauantragsverfahren

• Reduzierung von Bauauflagen

• Reduzierung kommunal beeinflussbarer Kosten wie Wasser, Abwasser bei Sozialwohnungen

• Senkung der Grundsteuer

• Zuschüsse für Bau von Sozialwohnungen

Hierfür werden für die nächsten 5 Haushaltsjahre Haushaltsmittel i. H. v. jährlich 10 Mio. € bereitgestellt.

2. Weiterhin setzt sich der Rat auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass

• das Wohngeld erhöht wird

die Grunderwerbssteuer für die erste selbstgenutzte Immobilie entfällt.

Der Rat möge beschließen:

1. Die Originalvorlage der FDP, der Änderungsantrag der CDU/BOB-Gruppe, sowie der Antrag der Gruppe UWG/Piraten (siehe TOP 4.5) werden zur weiteren Beratung in die Fachgremien verwiesen. Federführend soll hierbei der Ausschuss für Finanzen, Infrastruktur und Beteiligungssteuerung sein. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten.

2. Der Rat wird sich für eine schnellstmögliche Umsetzung des Ergebnisses des Bürgerentscheids einsetzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Umsetzung zu schaffen. Dazu soll dem Rat bis zur Sitzung am 03.09.2019 ein Zeit- und Maßnahmenplan vorgelegt werden.

4. Dieser Plan soll zudem eine angemessene Beteiligung der Bürgerschaft an der Planung beinhalten, also z.B. Bürger-Workshops.

5. Städtische Grundstücke, die für die Errichtung von Wohnungsbau geeignet sind, werden nicht mehr an Dritte verkauft. Von dieser Regelung abweichende Verkäufe müssen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wirdeinstimmig angenommen.

ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp

www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1754521/stellt-der-rat-heute-die-weichen-fuer-eine-wohnungsgesellschaft

 

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Kategorie

Antrag | Demokratie und Beteiligung | Kommunalpolitik | Verwaltung | Wohnen

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