Lange Wartezeiten bei der Erstellung von Geburtsurkunden

1.) Wie häufig finden die für das Personal des Standesamtes notwendigen Lehrgänge statt und wann ist der nächste vorgesehen? 2.) Ist Personal aus dem Standesamt wegen der Corona-Pandemie abgezogen worden? 3.) Was tut die Verwaltung, um die bestehenden umfangreichen Wartezeiten schnellstmöglich zu verkürzen?

08.10.20 –

Anfrage im Organisations-, Personal und Gleichstellungsausschuss am 08.10.2020

Sachverhalt:

Wie die Neue OZ am 1.10.2020 berichtet, gibt es nach wie vor erhebliche Wartezeiten im Osnabrücker Standesamt bei der Erstellung von Geburtsurkunden. Dies wird vom Pressesprecher der Stadt auf personelle Engpässe im Standesamt und selten stattfindende notwendige Lehrgänge zurückgeführt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.)    Wie häufig finden die für das Personal des Standesamtes notwendigen Lehrgänge statt und wann ist der nächste vorgesehen?

2.)    Ist Personal aus dem Standesamt wegen der Corona-Pandemie abgezogen worden?

3.)    Was tut die Verwaltung, um die bestehenden umfangreichen Wartezeiten schnellstmöglich zu verkürzen?

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Buendnis 90/Die Grünen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die für das Personal des Standesamtes notwendigen Lehrgänge finden in der Regel mehrmals im Monat statt und werden an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf durchgeführt. Der Bedarf an Schulungen ist bei den Standesämtern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland so groß, dass die angebotenen Lehrgänge weit im Voraus ausgebucht sind. Regelmäßig kommt es zu Wartezeiten von bis zu neun bis zwölf Monaten.

Der nächste freie Lehrgang (Stand 02.10.2020) findet vom 07.06.2021 bis 18.06.2021 statt. Die vorherige Reservierung eines Lehrgangsplatzes mit N.N. ist nach Vorgabe der Personenstandsakademie nicht mehr möglich. So kann beispielsweise für eine aktuell laufende Stellennachbesetzung der Lehrgang im Juni 2021 noch nicht reserviert werden.

Die mit dem Stellenplan 2020 neu eingerichtete Planstelle für Beurkundungen kann erst im Februar 2021 den notwendigen Lehrgang besuchen. Pandemiebedingt wurden in der Lock-Down-Phase einige der Seminare abgesagt, was zu einer weiteren Verlängerung der Wartezeit führte.

Zu Frage 2:

Nein. Auch für den weiteren Verlauf der Pandemie ist festgelegt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes nicht in pandemiebedingten Sonderaufgaben eingesetzt werden. Allerdings sind in der kritischen Phase der Pandemie im Frühjahr im Standesamt besondere Pandemievorkehrungen getroffen worden, weil der Aufgabenbereich als systemkritisch angesehen wird und die Handlungsfähigkeit im Personenstandswesen zwingend erhalten bleiben muss. Diese Vorkehrungen haben, nicht nur bezüglich der Terminwahrnehmung, sondern auch bezogen auf die interne Sachbearbeitung, zu Einschränkungen geführt.

Zu Frage 3:

Wegen der nachweislich deutlich angestiegenen Anzahl an Geburten im Zuständigkeitsbereich der Stadt Osnabrück hat die Verwaltung für den Stellenplan 2020 zwei zusätzliche Stellen beantragt, von denen eine im Rahmen der Haushaltsberatungen abgelehnt wurde. Darüber hinaus werden kontinuierlich innerorganisatorische Verbesserungen und interne Unterstützungsmöglichkeiten angestrebt. Dies diesbezüglich bestehenden Möglichkeiten sind aber wegen der übrigen im Standesamt angesiedelten Aufgaben, die ebenfalls zeitkritisch sind, begrenzt.

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