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07.02.12 –
Von September 1999 bis April 2005 tagte die AG „Lesben- und Schwulenpolitik" der Stadt Osnabrück, an der neben Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Lesben- und Schwulenorganisationen, der AIDS-Hilfe und der Polizei auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung und der damaligen Ratsfraktionen beteiligt waren. Ziel der AG „Lesben- und Schwulenpolitik" war es, Fragen der sexuellen Orientierung in allen Aufgabenbereichen der Stadt Osnabrück zum Diskussionsgegenstand zu machen und damit zur Enttabuisierung des Themas beizutragen. Dies sollte zur Verbesserung der Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Osnabrück beitragen.
Die Dokumentation der AG-Arbeit und der damit verbundene recht umfangreichen Katalog von Maßnahmenempfehlungen wurde am 11. Juni 2002 durch den Rat der Stadt „zustimmend zur Kenntnis genommen". Die Dokumentation kann von der Website der Stadt heruntergeladen werden. Die AG tagte anschließend noch gelegentlich (bis ca. 2005), um die Umsetzung der Empfehlungen nachzuvollziehen.
Die empfohlenen Maßnahmen bezogen sich insbesondere auf folgende Aspekte:
Wir fragen die Verwaltung:
In welcher Weise wurden die in der Dokumentation empfohlenen Maßnahmen seither umgesetzt?Gab und gibt es darüber hinaus Aktivitäten der Stadtverwaltung, um die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in der Stadt Osnabrück zu verbessern?In welcher Weise wurden die mit der Stadt kooperierenden externen Träger und die städtischen Gesellschaften auf die Dokumentation und die darin genannten Ziele aufmerksam gemacht?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In welcher Weise wurden die in der Dokumentation empfohlenen Maßnahmen seither umgesetzt?
Die AG „Lesben- und Schwulenpolitik wurde von meinem Vorgänger, Herrn Sliwka, persönlich geleitet. Neben der Gleichstellungsbeauftragten waren je nach Tagesordnung und Bedarf die Fachbereiche Kinder, Jugendliche und Familien, Soziales und Gesundheit, Schule/Sport sowie Personal und Organisation beteiligt. Das Presseamt war auch vertreten.
Das letzte Protokoll vom 27.04.2005 enthält kritische Anmerkungen zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Empfehlungen. Soweit ich dies den Unterlagen entnehmen kann, wurde die Dienstanweisung „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" verabschiedet und in Kraft gesetzt.
Das im Rahmen der Arbeit entstandene Faltblatt wurde entsprechend in Umlauf gebracht.
Die geforderte Offenheit für Fragestellungen, die unterschiedliche Bereiche der Verwaltung betreffen, wurde auch im Rahmen der Dienstanweisung behandelt. Ob und wie der Aufforderung „...Der Rat der Stadt überprüft, welche der hier vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der Kommunalpolitik ergriffen werden können, und setzt diese um..." ist den Unterlagen nicht mehr zu entnehmen.
Fakt ist, dass es in verschiedenen Bereichen Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt, die sich auch mit Fragestellungen zur Homosexualität befassen.
In vielen Aktivitäten und Angeboten ist Homosexualität als integrierte Fragestellung präsent. Eine genaue Recherche, in welchen Zusammenhängen und in welchem Kontext diese zu den von der AG empfohlenen Maßnahmen zu sehen sind, ist aufgrund des doch erheblichen Aufwands nicht kurzfristig möglich.
Auch, ob der Wunsch der AG, „...sich auch künftig in regelmäßigen Abständen (mindestens 1x jährlich) zu treffen, um die Umsetzung der hier formulierten Maßnahmen und Vorschläge zu überprüfen..." umgesetzt und aufgegriffen wurde, lässt sich anhand der Akten nicht mehr nachvollziehen.
Am 16.11.2005 wurde die Sitzung der AG abgesagt, da es keine Themen für die Sitzung gab. Offenbar wurde dann vereinbart, dass die AG zunächst ruhen soll. Dies ist jedenfalls aus der Aktenlage so ersichtlich.
Zu Frage 2: Gab und gibt es darüber hinaus Aktivitäten der Stadtverwaltung, um die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in der Stadt Osnabrück zu verbessern?
Die Leitziele der Friedensstadt Osnabrück beinhalten grundsätzlich den Anspruch, den in der Stadt lebenden Menschen Rahmenbedingungen zu bieten, die ein friedliches und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Aktivitäten, die eine Verbesserung der Situation der oben genannten Gruppe bewirken, sind oft integraler Bestandteil grundsätzlicher Aktivitäten und Angebote. Über die bekannten Beratungs- und Veranstaltungsangebote hinaus ist es deshalb nicht möglich, einzelne Aktivitäten zu benennen, die sich ausschließlich an die genannte Zielgruppe richten.
Zu Frage 3: In welcher Weise wurden die mit der Stadt kooperierenden externen Träger und die städtischen Gesellschaften auf die Dokumentation und die darin genannten Ziele aufmerksam gemacht?
Inwieweit in 2002 gezielt auf die Dokumentation aufmerksam gemacht wurde, lässt sich über die Aktenlage nicht mehr nachvollziehen. Da die Dokumentation jedoch auch heute noch auf der Seite der Stadt abrufbar ist, kann problemlos erneut darauf hingewiesen werden.
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