29.06.26 –
Sachverhalt:
Der Osnabrücker Bürgerpark ist der älteste und neben dem Schlossgarten der einzige großflächige, öffentliche Park Osnabrücks mit hunderten Bäumen, Wald, Rasen-, Wiesen- und Wasserflächen. Am Rande der historischen Altstadt, auf dem Gertrudenberg gelegen, ist er seit 150 Jahren ein Ort der Erholung, des Zusammenkommens und der Lebensqualität für die Menschen in unserer Stadt.
Um den Bürgerpark auch für kommende Generationen in seiner Schönheit und Eigenart zu erhalten, wurde auf politische Initiative im Mai erstmals ein umfassendes Parkpflegewerk beschlossen (VO/2026/5323). Dieses dient künftig als Handlungsgrundlage bei der Unterhaltung und Entwicklung der Parkanlage – verbunden mit dem Ziel, einerseits die kulturelle Bedeutung und die Gestaltung des Parks denkmalgerecht zu bewahren und andererseits fit für die Folgen des Klimawandels zu machen.
Da großflächige Parkanlagen in Osnabrück rar sind, stellt sich die Frage, inwieweit unter Wahrung der Belange des AMEOS Klinikums eine Erweiterung des Bürgerparks in Ausdehnung auf die Freiflächen nördlich und östlich des Klinikgeländes möglich ist, um das Angebot an öffentlich zugänglichen, siedlungsnahen und multifunktionalen Erholungsflächen zu vergrößern und zugleich die Funktion des Parks als Kaltluftentstehungsgebiet zu stärken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 30.06.2026 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Beantwortung dieser Frage setzt eine dienststellenübergreifende Abstimmung voraus, die aufgrund der Fristsetzung für die Beantwortung bisher noch nicht erfolgen konnte.
Zu 2.:
Der Osnabrücker Bürgerpark verfügt über einen fest definierten Schutzumfang, der sich aus der historischen Entwicklung ergibt.
Dieser Schutzumfang wurde durch das 2026 beschlossene Parkpflegewerk abermals bekräftigt. Das Parkpflegewerk für den Bürgerpark sieht keine künstlichen Erweiterungen der historischen Parkanlage vor. Er soll in seinen historischen, denkmalgeschützten Teilen erhalten und sichtbar bleiben.
Zu 3.:
Die Qualifizierung der Freiflächen rund um die AMEOS-Klinik sollte gesondert behandelt werden und nicht im Zusammenhang mit einer Erweiterung der Fläche des Bürgerparks.
Grundsätzlich werden Maßnahmen, die den Biotopverbund stärken und die Biodiversität auf städtischen Flächen erhöhen, begrüßt. Auf Grundlage des Freiraumentwicklungskonzepts aus dem Jahr 2022 ergibt sich derzeit jedoch kein prioritärer Handlungsbedarf für den in Rede stehenden Bereich. Für die Definition von Zielen und Entwicklungsschritten sind auch Aussagen der Landschaftsplanung einzubeziehen.
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