17.06.25 –
Beschluss:
Auf die Erhebung der Beherbergungssteuer wird verzichtet.
1. Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben der Stadt Osnabrück in der als Anlage beigefügten Fassung mit folgenden Korrekturen:
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung nach einem Jahr eine Evaluation durchführen, deren Ergebnisse im Anschluss im Fachausschuss vorzulegen sind.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, die FDP/UWG-Gruppe, Einzelratsmitglied Garder und die Oberbürgermeisterin angenommen.
Kategorie
Wenige Monate vor der Landtagswahl tauscht die CDU in Sachsen-Anhalt kurzerhand ihren Ministerpräsidenten aus, damit der Neue mit Amtsbonus in [...]
Das Europäische Parlament hat den Mercosur-Vertrag zur rechtlichen Prüfung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das ist das falsche [...]
Bündnisgrüne Kreisverbands-Partnerschaften bieten die hervorragende Möglichkeit, sich durch Kooperationen zwischen Kreisverbänden gegenseitig [...]