25.09.18 –
Beschluss:
Der Rat beschließt,dass Handlungsprogramm Bezahlbarer Wohnraum dahingehend zu ändern, dass unter Punkt 6 der folgende Absatz gestrichen wird:
„Alternativ besteht die Möglichkeit, der Verpflichtung zum bezahlbaren Wohnraum im Geschosswohnungsbau durch die Schaffung von Wohneigentum nachzukommen. Hierbei ist der jeweilige Anteil der Wohnfläche zu einem Komplettverkaufspreis von max. 2.400,00 €/m² Wohnfläche (Baukostenindex: Stand 31.12.2017) an die unter § 2 Abs. 3 NwoFG genannten Gruppen abzugeben, wobei eine Überschreitung der Einkommensgrenzen um max. 75 % zulässig ist.
Die Selbstnutzung muss mind. 10 Jahre betragen.
Für den Fall eines vorfristigen Weiterverkaufs ist die Differenz zum nichtbegünstigen Kaufpreis an die Stadt zu zahlen. Die Absicherung erfolgt über einen entsprechend Eintrag im Grundbuch zugunsten der Stadt. Es gelten Bergenzungen hinsichtlich der Größe der Wohnungen.“
das Thema im Fachausschuss (STUA) weiter zu beraten. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Überwindung des Steuerungsdefizits zu machen und diese im Ausschuss vorzulegen, damit, wie vom Rat gewünscht, vor allem bezahlbarer neuer Mietwohnraum entstehen kann.
Sachverhalt:
Wie im Originalantrag aufgeführt, sieht die Verwaltung laut jüngstem Sachstandsbericht hier ein Defizit. Die vorhandene Regelung sollte – wie vom Rat gewünscht - als Ausnahme gelten. Sie ist aber offensichtlich die Regel. Hier muss daher nachgesteuert werden. Dies sollte mit einer angepassten neuen Regelung und hinreichender fachlicher Prüfung im Stadtentwicklungsausschuss geschehen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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Antrag | Soziales | Stadtentwicklung | Wohnen
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