Vorfahrt für den Datenschutz bei der Stadt

11.07.12 –

GRÜNE: Adresshandel schwächt Vertrauen in Meldebehörde

Vor dem Hintergrund der aktuellen Kritik an dem neuen Bundesmeldegesetz bekräftigen die GRÜNEN ihre Sorge eines drohenden Vertrauensverlustes in die Meldebehörden. „Die Stadt führt das Melderegister zur Erledigung seiner hoheitlichen Aufgaben. Dabei ist die Kommune auf die Ehrlichkeit der Bürger angewiesen. Das neue Gesetz würde die Verwaltung in die Komplizenschaft mit dem Adresshandel zwingen. Das ist absolut kontraproduktiv", erklären der Fraktionsvorsitzende Michael Hagedorn und das grüne Ratsmitglied Volker Bajus.

Die GRÜNEN setzten sich vor allem aus Datenschutzgründen dafür ein, dass das neues Meldegesetz keine automatisierte Datenweitergabe in großem Stil erlaube. Wie bisher dürfe lediglich im Einzelfall oder bei berechtigten öffentlichen Interessen eine Auskunft erfolgen. Aber auch das zur Zeit noch geltende niedersächsische Meldegesetz sei verbesserungsbedürftig. „Derzeit muss ich der Weitergabe als Bürger ausdrücklich widersprechen. Dieses Prinzip muss endlich umgedreht werden: Eine Weitergabe darf es nur gegen ausdrückliche Erlaubnis durch den Betroffenen geben", fordert Bajus. Die GRÜNEN empfehlen jedem Bürger schon jetzt von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Das entsprechende Formular, die sogenannte "Übermittlungssperre", sei auf den Internetseiten der Stadt verfügbar (http://www.osnabrueck.de/16054.asp).

Problematisch finden die Grünen auch die Praxis der Stadtverwaltung die Anzahl und die Weitergabe von Meldedaten nicht systematisch zu erfassen. „Laut Gesetz ist die Behörde verpflichtet jedem Bürger auf Anfrage über die Weitergabe seiner Daten Auskunft zu geben. Dazu muss auch die Stadt technisch in der Lage sein", fordern die GRÜNEN abschließend.

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Digitalisierung und Datenschutz | Pressemitteilung

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