BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Wertvolle Bäume in Osnabrück wirksam schützen

Antrag für die Einführung einer Baumschutzsatzung

03.11.20 –

Dieser Antrag wurde zur Ratssitzung am 03.11.2020 gestellt.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beabsichtigt, eine Baumschutzsatzung zu erlassen und beauftragt die Verwaltung,
1. als Grundlage für das Satzungsverfahren einen Satzungsentwurf vorzulegen, der sich an der GALK-Musterbaumschutzsatzung im Auftrag des Deutschen Städtetages orientiert,
2. sowie mit Inkrafttreten der Satzung die notwendigen personellen Ressourcen bereitzustellen, die sowohl deren Umsetzung als auch ein Beratungsangebot zum Erhalt von Bäumen für Private ermöglichen.


Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Ziel 2016 - 2020)
Stadt zum Leben und Erleben - ausgeglichen-umweltverträglich-qualitätsvoll (Ziel 2021-2030)

Sachverhalt:
Die Situation der Stadtbäume in Osnabrück hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund des Klimawandels deutlich verschlechtert. Gleichzeitig ist ihre Bedeutung für ein gesundes Stadtklima wissenschaftlich erwiesen. Das zeigen nicht zuletzt das Klimagutachten und die darauf aufbauende Klimaanpassungsstrategie der Stadt Osnabrück. (s. VO/2017/1097 https://ris.osnabrueck.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1009550 sowie
Beantwortung der Anfrage VO/2020/5936-01 https://ris.osnabrueck.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1015196 ). Der Rat hat für städtische Bäume und Grün aktuell wichtige Beschlüsse gefasst. So hat der OSB beispielsweise als Schlüsselmaßnahme aus der Klimaanpassungsstrategie ein Stadtbaumkonzept erarbeitet. Dieses gilt für Bäume im öffentlichen Bereich. Der größte Anteil der Bäume in der Stadt Osnabrück (außerhalb von Waldgebieten) steht jedoch auf privaten Grundstücken, die es ebenfalls gilt, zu schützen und zu erhalten. Eine Baumschutzsatzung nach dem Muster der GALK kann einerseits den notwendigen Schutz gewährleisten, andererseits ermöglicht sie Ausnahmen zur Beseitigung von Bäumen mit der Verpflichtung zur Ausgleichspflanzung oder -zahlung (https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/musterbaumschutzsatzung).

Zudem machen sich Menschen zunehmend Sorgen und suchen Rat, wie sie die Bäume auf ihren Privatgrundstücken erhalten und pflegen können – denn auch diese Bäume stehen aufgrund der klimatischen Veränderungen unter erheblichem Stress. Daher sollte die Stadt mit der Wiedereinführung einer wirksamen Baumschutzsatzung die Chance nutzen, personelle Kapazitäten in der Verwaltung für deren Durchführung und gleichzeitig auch für ein Beratungsangebot, das sich an Privateigentümer richtet, zu schaffen.

 

Dieser Antrag wurde abgelehnt. Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.

Kategorie

Antrag | Klimaschutz | Natur und Umwelt | Stadtentwicklung | Themen

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