24.10.25 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine ganzheitliche Entwicklungsplanung für die Grundschulen der Stadt Osnabrück zu erarbeiten. Die quantitative Schulentwicklungsplanung mit Datenanalyse, Prognosen und Raumbedarfe wird um qualitative Planung erweitert. Wichtige Themenfelder sind hierbei unter anderem Qualität im Ganztag, Übergang von der Kita zur Schule, Umgang mit Heterogenität, Inklusion, individuelle Förderung, Vermeidung von Segregation und die integrierte Betrachtung von Jugendhilfe und Bildung.
Die Bearbeitung kann in zwei Stufen erfolgen:
Stufe 1: Zunächst wird die zu erstellende Entwicklungsplanung für die Primarstufe mit der Erarbeitung bzw. Fortschreibung der Grundlagendaten dem Schul- und Sportausschuss, nach Möglichkeit noch im 1. HJ 2026, vorgestellt. Gleichzeitig sollen Überlegungen zu möglichen Konzepten und Zeitplänen zur Durchführung einer ganzheitlichen Analyse, Planung und Abstimmung von Jugendhilfe (Ganztag, frühkindliche Bildung,) und des schulischen Bereichs mit Schwerpunkt auf inklusiver Bildung bis zu diesem Zeitpunkt entwickelt und vorgestellt werden. Dafür werden bestehende Beispiele anderer Städte, wie Bielefeld, Paderborn u. a. ausgewertet und einbezogen.
Stufe 2: Vorstellung des erarbeiteten, ganzheitlichen Entwicklungsplans (von KiTa bis SEK1) im Schul- und Sportausschuss.
Sachverhalt:
Für die städtischen Grundschulen liegt keine aktuelle Schulentwicklungsplanung vor, wie sie für den SEK-1 Bereich seit längerem etabliert ist und seit einigen Jahren eine wertvolle Grundlage für Analysen und zur Erarbeitung von Handlungsfeldern bietet.
Die Grundschullandschaft befindet sich in Osnabrück mit der Einführung der Ganztagsschulen im Wandel. Die Herausforderungen, denen sich unsere Grundschulen stellen müssen, haben sich im Laufe der vergangenen Jahre stark verändert, was an den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung deutlich wurde. Die (fein-)motorischen, sprachlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen unserer Kinder haben sich verändert und dies wirkt sich auf den Schulalltag aus. Daher sollten die Erkenntnisse aus der Untersuchung zur Schuleingangsuntersuchung soweit möglich auch inkl. Stadtteilbezug in die Entwicklungsplanung einfließen. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern Kita-Eingangsuntersuchungen eine Möglichkeit bieten würden, frühzeitig auf die oben genannten Herausforderungen zu reagieren.
Ebenso wäre es hilfreich, wenn bereits vorliegende Erkenntnisse aus dem Ratsbeschluss gegen Kinderarmut vom 02.09.2025 (VO/2025/4727) in die Entwicklungsplanung einfließen könnten.
Die ganzheitliche Entwicklungsplanung soll ein Instrument werden, um eine realistische Ziel- und Ressourcenplanung sicherzustellen. Diese sollte auch eine Schnittstelle zu der Schulentwicklungsplanung für die SEK I beinhalten, um die gesamte Schullandschaft in Osnabrück in den Blick zu nehmen und Erkenntnisse noch früher in Empfehlungen und Handlungen zu führen als bislang möglich. Ziel ist, die gerechte Bildungs- und Zukunftschancen für alle Kinder und Jugendlichen dieser Stadt zu gewährleisten. Kein Osnabrücker Kind soll zurückgelassen werden.
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den fehlenden Baustein zwischen der Kindertagesstättenplanung und der Planung für die Sekundarstufe 1 als Grundschulplanung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.
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