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07.12.21 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, die noch fehlenden 204 Lufteinigungsgeräte mit HEPA-filter unverzüglich anzuschaffen. Die außerplanmäßigen Mittel hierfür sind im Budget Fachbereich Bildung, Schule und Sport bereitzustellen und möglichst durch Landes- oder Bundesmitteln zu refinanzieren.
Der Rat stellt fest:
1. Die Verwaltung hat alle Klassenräume dahingehend überprüft, ob eine hinreichende Lüftung entsprechend des Hygiene-Konzeptes des Landes möglich ist.
2. Im Schulbauprogramm wurde seit dem Sommer 2020 der Einbau stationärer Raumlufttechnischer Anlagen (RLT) forciert. Dafür konnten auch Fördermittel des Bundes genutzt werden.
3. Für Klassenräume der Klassen 1 bis 6 mit „eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit“ (Kategorie 2 und 3 gem. Umweltbundesamt) wurden 200 mobile Luftreiniger beschafft. Dafür konnten Fördermittel beim Land beantragt werden.
4. Für die aktuelle Wintersaison besteht keine Möglichkeit mehr, weitere mobile Luftfilter im großen Umfang auszuschreiben, zu beschaffen und fachgerecht zu installieren. Zudem gibt es keine Förderkulisse für die verbliebenen Räume der Kategorie 1 („gute Lüftungsmöglichkeit“).
Der Rat beauftragt daher die Verwaltung,
1. soweit noch vorhanden für Klassenräume der Jahrgänge 1 bis 6, die der Kategorie 2 bzw. 3 angehören, einzelne mobile Luftfilteranlagen im vereinfachten Vergabeverfahren zu beschaffen.
2. die Erfahrungen mit den jetzt beschafften mobilen Luftfiltern im Schulausschuss und im Betriebsausschuss Immobilien auszuwerten und ggf. weitere Schritte zu beraten.
3. zu prüfen, ob es in den Schulen weiteren Bedarf an „CO2-Ampeln“ gibt, um das infektionsschutzgerechte Lüften für alle Räume – auch der Kategorie 1 – zu gewährleisten und diese ggf. zu beschaffen. Dafür sind Mittel aus der noch laufenden „Förderrichtlinie Lüften an Schulen“ des Landes zu nutzen.
4. bei Sanierung und Neubau grundsätzlich alle Klassenräume mit stationären Raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Die Anlagen sollten neben der Belüftung auch die Temperatur regeln können. Der diesbezügliche Fahrplan ist auf Grundlage der aktualisierten Vorlage VO/2020/5846 im Schulausschuss vorzustellen.
Sachverhalt:
Das Recht auf schulische Bildung ist ein zentrales Kinderrecht, welches das Bundesverfassungsgericht am 30.11.2021 erstmals bestätigt hat. Der Schulbesuch ermöglicht Kindern nicht nur die Teilhabe an Bildung, sondern auch am sozialen Leben. Schulen sind auch wichtige Schutzräume für Kinder und Jugendliche.
Das Aufrechterhalten des Schulbetriebes ist deswegen für Kinder und Jugendliche von zentraler Bedeutung. Für den Betrieb unter Corona-Bedingungen hat das Land umfangreiche Hygienekonzepte vorgelegt, die einen Schwerpunkt auf Masken tragen, Abstand halten, regelmäßige Schnelltests, schnelle Reaktionen bei Ausbruchsgeschehen mit weiteren Maßnahmen und vor allem auch auf intensives Lüften setzt.
Inzwischen liegen verschiedene Studien zum Einsatz von Abluft-, Luftreinigungsanlagen und Luftfiltern vor. Einig sind sich die Expert:innen darin, dass die beste Lüftungsleistung durch stationäre Raumlufttechnische Anlagen (RLT) erreicht werden kann. Die bautechnischen Anforderungen für den Ein- bzw. Umbau solcher Anlagen ist jedoch hoch und nur im Rahmen des mehrjährigen Schulsanierungsprogramms sinnvoll.
Der Einsatz von (mobilen) Luftfilteranlagen ersetzt das manuelle Lüften nicht, sondern kann dieses allenfalls unterstützen. Das Umweltbundesamt empfiehlt: „In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2-Messungen im Klassenraum überprüft werden. (…) Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus.“ (https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an)
Die vorliegenden Studien unterstützen den Einsatz mobiler Luftfilteranlagen dort, wo nicht hinreichend gelüftet werden kann. Nur solche Räume werden bzw. sind durch Programme von Bund und Land förderfähig. „In Räumen der Kategorie 2 […] ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. (…) Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden.” (https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an)
Dementsprechend sieht die Förderrichtlinie „Mobile Luftreiniger in Schulen“ des Landes eine Förderung nur für Räume der Kategorie 2 und 3 vor. Die Antragsfrist ist am 30.11.2021 ausgelaufen. Angesichts dessen, dass eine Beschaffung und Installation weiterer mobiler Luftfilteranlagen für Räume, die der Kategorie 1 angehören, in diesem Winter nicht mehr zeitgerecht erfolgen kann, ist ein Auftrag an die Verwaltung nicht zielführend. Zumal ihr Beitrag für einen erfolgreichen Infektionsschutz nicht zwingend ist, diese dementsprechend auch nicht förderfähig sind und darüber hinaus Installation, Wartung und Betrieb die städtischen Ressourcen belasten.
gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
Abweichender Beschluss (Zusammenfassung der Änderungsanträge der Gruppe Grüne/SPD/Volt und der Fraktionen von CDU und BOB):
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, die noch fehlenden 204 Lufteinigungsgeräte mit HEPA-filter unverzüglich anzuschaffen. Die außerplanmäßigen Mittel hierfür sind im Budget Fachbereich Bildung, Schule und Sport bereitzustellen und möglichst durch Landes- oder Bundesmitteln zu refinanzieren.
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, diejenigen Klassenräume der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die nicht über baulich fest installierte Lüftungsanlagen verfügen, mit CO2-Ampeln auszustatten.
Die Ampeln müssen den Anforderungen der Förderrichtlinien der Programme aus Bund und Land entsprechen, um eine Förderung zu ermöglichen. Sollte eine Förderung nicht mehr möglich sein, werden die erforderlichen Mittel aus dem Budget des Fachbereiches Bildung, Schule und Sport bereitgestellt.
Der Rat stellt fest:
Der Rat beauftragt daher die Verwaltung,
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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